POL-NOM: Wohnungseinbrüche in Katlenburg, Lindau und Wulften - Polizeiermittler überführen Tatverdächtigen
Northeim (ots)
Katlenburg-Lindau Zwischen Dienstag, 17.09.2013 und Montag, 30.09.2013
LINDAU (fal) - Zwischen dem 17. und 30. September kam es in den Ortschaften Lindau, Katlenburg und Wulften zu insgesamt 9 Einbrüchen in Wohnhäuser. Den Ermittlern des 2. Fachkommissariats der Polizeiinspektion Northeim/Osterode gelang es am Dienstag, 01.10.2011, einem 47 Jahre alten Lindauer die Taten weitgehend nachzuweisen. Der Lindauer ist geständig. Im Anschluss an seine Aussage und nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 47-Jährige nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Göttingen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Einbrüche fanden sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit statt. Zugang in die Wohnhäuser hatte sich der Täter durch aufgehebelte Fenster und Türen verschafft. Danach durchsuchte er die Häuser nach absetzbarem Diebesgut. Hierbei handelt es sich um Schmuck, Uhren, Bargeld und elektronische Geräte im Wert von mehreren 10.000 Euro. In der Regel nutzte er bei seinen Einbrüchen die Abwesenheit der Bewohner aus. In zwei Fällen jedoch befanden sich ältere Bewohnerinnen zur Einbruchszeit schlafend im Haus.
Intensive Ermittlungen führten die Northeimer Polizeibeamten auf die Spur des 47-Jährigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erließ das Amtsgericht Göttingen einen Durchsuchungsbeschluss für die Lindauer Wohnung des Tatverdächtigen. Der Beschluss wurde am Dienstag, 01.10.2013, in der Mittagszeit vollstreckt. Die Durchsuchung führte zum Auffinden von Diebesgut, dass inzwischen auch den einzelnen Einbrüchen zugeordnet werden konnte.
Zudem war bekannt, dass der Lindauer einen Jagdschein hat und im Besitz einer größeren Anzahl von Waffen ist. Daher wurde bei der Durchsuchung auch ein Mitarbeiter der Waffenbehörde des Landkreises Northeim hinzugezogen. Insgesamt wurden 10 Langwaffen sichergestellt, die nicht auf der Waffenbesitzkarte des Lindauers eingetragen waren. Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz dauern an. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
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