POL-NOM: Fahren trotz bestehendem Fahrverbot
Einbeck (ots)
Einbeck (tm)
Einbeck, B64/ B3, Stadtgebiet
Freitag, 02.05.2014, 17.47 Uhr
Am Freitag Nachmittag wurde der Polizei ein Fahrzeugführer mit extrem auffälliger Fahrweise auf der B64/ B3 über Notruf gemeldet.
Durch ständige Meldungen des Zeugen konnten Polizeikräfte an das Fahrzeug herangeführt werden.
Kurz vor Eintreffen der Beamten hatte der Zeuge das Fahrzeug aber aus den Augen verloren.
Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen konnte das Fahrzeug nicht mehr festgestellt werden.
Über die Halteradresse konnte der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt, jedoch unter seiner eigenen Anschrift bis in die Nachtstunden nicht erreicht werden.
Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen ihn ein noch aktives Fahrverbot besteht, er somit keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge hätte führen dürfen.
Beim Antreffen am Samstag Morgen behauptete er nun, nicht selbst gefahren zu sein.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis/ trotz Fahrverbotes eingeleitet.
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