POL-NOM: Verstoß nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Bad Gandersheim (ots)
Einbeck, OT: Kreiensen, Rathenaustraße, am Do., den 15.05.14 gegen 10.10 Uhr. Bei Dacharbeiten wurden kontaminierte Asbestplatten von einer Dachfläche abgenommen und zwischengelagert. Bei diesen Arbeiten wurde ein jugendlicher Praktikant (15 J.) eingesetzt. Dieser Umstand ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz unter Strafe verboten, weil Jugendliche bei Arbeiten nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen dürfen. Eine Strafanzeige wurde gegen den Verantwortlichen der Baufirma aus einem Einbecker Ortsteil gefertigt. Der Jugendliche durfte nicht weiter arbeiten. Weitere Verstöße werden durch das Gewerbeaufsichtamt geahndet. / Sem.
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