POL-NOM: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Einbeck (ots)
Einbeck (tm)
Einbeck, Landesstr. 572
Freitag, 25.07.2014, 21.10 Uhr
Am Freitag Abend fiel einer Funkstreife ein Roller auf, der beim Nachfahren eine Geschwindigkeit von ca. 40 km/h erreichte. Eine Kontrollfahrt eines Kollegen ergab per Tachoanzeige selbige Geschwindigkeit.
Bei der anschließenden Überprüfung der Papiere stellte sich heraus, dass der Roller jedoch nur 25 km/h hätte laufen dürfen, da der Fahrzeugführer, ein 17-jähriger Einbecker, lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist.
Gegen ihn wurde daher ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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