POL-NOM: Verkehrsicherheitswoche des Polizeikommissariats Einbeck
Einbeck (ots)
Einbeck(pap) Das Polizeikommissariat Einbeck führte in der Zeit vom 26.10.15 bis zum 31.10 15, im Rahmen der vom Niedersächsischen Innenministerium vor ein paar Jahren ins Leben gerufenen Verkehrssicherheitsinitiative 2020 (VSI), wieder eine Verkehrssicherheitswoche durch. Die VSI 2020 hat zum Ziel, dass bis zum Jahr 2020, basierend auf den Unfallzahlen aus 2010, die Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (getötete und schwerverletzte) u.a. durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen um ein Drittel gesenkt werden. Aus diesem Grund wurde in der Woche das Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen gelegt. Neben der Geschwindigkeitsüberwachung, inner- und außerorts, wurden zu den unterschiedlichsten Tages- und Nachtzeiten Alkohol- und Drogenkontrollen sowie Gurt- und Handykontrollen durchgeführt. Gerade die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt hat sich zurückliegender Zeit als eine Unfallursache mit schwersten Folgen für die Beteiligten herauskristallisiert. Unterstützt wurden die Beamten des PK Einbeck von der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, die mit dem ESO-Messgerät im Bereich der Bundesstraße 3, die im nördlichen Bereich als Unfallhäufungslinie anzusehen ist, Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt hat. Das Ergebnis der Verkehrssicherheitswoche sieht zusammengefasst wie folgt aus. Im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung wurden insgesamt 5603 Fahrzeuge gemessen, wovon 366 zu schnell unterwegs waren. 285 Fahrzeugführer wurden mit einem Verwarngeld belegt, 81 erwarten einen Bußgeldbescheid. Zwei Autofahrer müssen ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Die höchste Überschreitung betrug 57 km/h außerorts. Es wurden 69 Gurt- und 18 Handyverstöße geahndet. Bei den Alkohol- und Drogenkontrollen unterzogen sich 11 Fahrzeugführer einem Drogentest, wovon einer positiv verlief, so dass gegen den Betroffenen ein Verfahren wegen Fahrens unter Btm-Einfluss eingeleitet wurde. 16 Fahrer mussten ins "Röhrchen" pusten, wobei im Ergebnis alle im Bereich des Erlaubten lagen. Vier Mal wurde ein Verfahren eingeleitet, weil die Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs waren; ein Mal fehlte die Versicherung für das Fahrzeug. Insgesamt gesehen wurden die Kontrollen von den Verkehrsteilnehmern doch eher positiv bewertet, auch wenn sich der ein oder andere im ersten Moment über die getroffene Maßnahme zunächst ärgerte. In einem persönlichen Gespräch konnte das aber in den meisten Fällen relativiert werden, so dass die Betroffenen sich dann doch größtenteils einsichtig zeigten.
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