POL-NOM: Fahrzeughalter duldet Fahren ohne Fahrerlaubnis
Osterode (ots)
Bad Grund, Am Georgstollen, 11.11.2016, 21.15 Uhr
Bad Grund (Schw) Am 11.11.2016, gegen 21.15 Uhr wurde Beamten des Polizeikommissariats Osterode im Rahmen eines Einsatzes in Bad Grund, Am Georgstollen, mitgeteilt, dass kurz zuvor ein 16-jähriger Jugendlicher aus Bad Grund mit einem Kleinkraftrad einen Verbindungsweg zu einem Spielplatz befahren habe. Dabei soll der Jugendliche ins Schleudern geraten und gestürzt sein. Im Rahmen der Ermittlungen konnte das benannte Kleinkraftrad aufgefunden und in Augenschein genommen werden. An dem Kleinkraftrad konnten diverse Beschädigungen festgestellt werden, die den Verdacht der Zeugin konkretisierten. Der 16-jährige gab zu, den Sturz verursacht zu haben. Dabei zog sich dieser leichte Verletzungen zu. Auf Befragen konnte der Jugendliche allerdings keinen Führerschein, der ihm das Führen des Kleinkraftrades erlaubt, vorweisen. Er gab an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Somit wurde gegen den Jugendlichen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Weitere Ermittlungen ergaben, dass nicht der 16-jährige Jugendliche Halter des Kleinkraftrades ist, sondern sein ebenfalls 16 Jahre alter Bekannter, der ebenfalls in Bad Grund wohnt. Da dieser über den Umstand, dass sein Bekannter nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, Kenntnis hatte, muss sich der Halter im Rahmen seiner Halterverantwortlichkeit nun wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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