POL-NOM: Wucherrechnung nach Türöffnung
Einbeck (ots)
Dassel -vo. OT Ellensen, Dienstag, 11. Juli 2017, 12.09 Uhr. Ein geschädigter Anwohner aus Ellensen konnte durch einen Defekt an seinem Haustürschloss die Haustüre nicht mehr öffnen. Zwei Versuche, örtliche Tischler mit dem Öffnen der Haustüre zu beauftragen, scheiterten, da beide Betriebe wegen Urlaub geschlossen sind. Daraufhin suchte sich der Geschädigte über das Internet einen Schlüsseldienst, wo der Geschädigte von der Aufmachung her den Eindruck hatte, der Schlüsseldienst würde sich in Einbeck befinden. Über eine angegebene Handynummer beauftragte der Geschädigte dann den Schlüsseldienst mit der Öffnung der Haustüre. Nach ca. 50 Minuten erschien dann auch ein Monteur, öffnete die Türe und baute auch ein neues Türschloss ein. Vor Beginn der Arbeiten sprach der Monteur von einem anfallenden Arbeitslohn von ca. 179,- Euro. Nach Abschluss der Arbeiten forderte der Monteur dann plötzlich einen Gesamtbetrag von 955,09 Euro. Der Geschädigte wurde dann von dem Monteur so unter Druck gesetzt, dass er den Betrag dann auch mittels EC-Karte auch bezahlte.
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