POL-NOM: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Northeim (ots)
Northeim, Northeim, B 241 zwischen BAB 7 AS Northeim-West und Berwartshausen
Northeim (schw) - Am Samstag, 20.04.19, gegen 03.10 Uhr wollte eine Fustw. Besatzung der PI Northeim ein auf der Einbecker Landstraße in Richtung stadtauswärts fahrendes Kleinkraftrad kontrollieren, welches ohne Beleuchtung und ohne Kfz-Kennzeichen unterwegs war. Des Weiteren war eine sehr hohe gefahrene Geschwindigkeit festzustellen. Nachdem dem Kraftfahrzeugführer des Kleinkraftrades, ein 17-jähriger Jugendlicher aus Moringen, mittels Blaulicht und Signalton Haltezeichen gegeben wurde, beschleunigte dieser seine Fahrt. Über die Westliche Entlastungsstraße, Feldwege parallel zur B 241 und der B 241 fuhr der 17-jährige weiter Richtung Höckelheim, um danach seine Fahrt nach Hillerse fortzusetzen. In Hillerse wendete er sein Fahrzeug und fuhr erneut durch Höckelheim um dann über den Fußweg der B241 seine Fahrt Rtg. Berwartshausen fortzusetzen. Um die durch das Fahrverhalten des Flüchtenden verursachten Gefahren zu unterbinden, wurde der Fahrzeugführer mit Unterstützung eines weiteren Funkstreifenwagens dazu veranlasst sein Kraftfahrzeug in Höhe Berwartshausen zu stoppen. Im Zuge des Anhaltevorganges durch die eingesetzten Beamten wurde ein Streifenwagen durch Kollision mit einem Straßenbaum stark beschädigt. Ein eingesetzter Beamter erlitt im Zuge eines Unfalls am Anhalteort Verletzungen. Zu diesem Zeitpunkt versuchte der 17-jährige mit seinem Kleinkraftrad erneut zu flüchten, was durch einen Polizeibeamten vor Ort verhindert werden konnte. Der 17-jährige muss sich wegen seines gefahrenträchtigen Fahrverhaltens mit seinem nicht zugelassenen Kleinkraftrad wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und die Abgabenordnung verantworten. Der durch den Unfall verletzte Beamte musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht werden. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000,- EUR Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme und den sich anschließenden Maßnahmen wurde bei dem 17-jährigen noch ein Messer aufgefunden, welches dem Waffengesetz unterliegt. Ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt wurde eingeleitet.
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