POL-NOM: Motorroller sind vielfach schneller als erlaubt; Schwerpunktsetzung der Osteroder Polizei
Northeim (ots)
12.07.05 Osterode
Motorroller haben in den letzten Jahren eine regelrechte Renaissance erfahren. Insbesondere Jugendliche sind die Nutzer dieser Fahrzeugart, die ab dem 15. Lebensjahr mit der sog. Mofa-Prüfbescheinigung und einer bauartbedingten Höchstgeschwindgkeit von bis zu 25 km/h gefahren werden dürfen. Ab dem 16. Lebensjahr können Jugendliche, vorausgesetzt sie sind im Besitz der Führerscheinklasse M, sogar Roller mit 50ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diese Roller gelten fahrerlaubnisrechtlich als Kleinkrafträder. Während auf den "Mofa-Rollern" keine weiteren Personen mitgenommen werden dürfen, darf auf einem Kleinkraftrad ein Sozius transportiert werden.
Seit einiger Zeit wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung im hiesigen Bereich vermehrt festgestellt, dass insbesondere die jungen Fahrerinnen und Fahrer an ihren Motorrollern technische Veränderungen vorgenommen haben oder haben vornehmen lassen, die zu einer deutlich höheren Endgeschwindigkeit und damit verbunden auch häufig zu übermäßiger Geräuschentwicklung führen. So wurde erst kürzlich im Siebertal ein als Kleinkraftrad ausgewiesener Roller mit 78 km/h gemessen. Mit den Fahrzeugen werden teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h erreicht. Viele der Mofa-Roller-Fahrer nehmen mittlerweile wie selbstverständlich einen Sozius mit. Verantwortungsvolle junge Menschen, die ihr Fahrzeug nicht "frisiert" haben, werden deshalb teilweise verlacht. Der Normbruch scheint in diesem Bereich die Regel zu werden. Ein Unrechtsbewusstsein scheint eher die Ausnahme zu sein.
Die Fahrer dieser "frisierten" Maschinen haben in aller Regel keine oder nicht die erforderliche Fahrerlaubnis. Eine solche Tat ist strafbar. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Die für den Bereich des Amtsgerichtes Osterode zuständige Staatsanwältin klagt diese Straftaten durchgängig an, d.h., es erfolgt grundsätzlich eine Gerichtsverhandlung. In aller Regel erfolgen von dort Verwarnungen mit einer Auflage von 20 - 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit (nach Jugendrecht bei Ersttätern, im Wiederholungsfalle mehr). Ferner erfolgt ein Eintrag im Verkehrszentralregister mit in der Regel 6 Punkten. Das bedeutet, dass die jungen Menschen ggf. nachfolgend Schwierigkeiten beim Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.
Dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, belegen die zehn Ermittlungsvorgänge, die derzeit beim zuständigen Ermittlungsbeamten des Polizeikommissariats Osterode in Bearbeitung sind.
Die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis verursacht daneben regelmäßig hohe Kosten, die Jugendliche nur selten allein aufbringen können. Diese wird regelmäßig einbehalten und der Kfz.-Zulassungsstelle übersandt. Die Wiederaushändigung wird regelmäßig von einem Gutachten abhängig gemacht. Ggf. ist auch ein technisches Gutachten eines Sachverständigen erforderlich, um den Sachbeweis zu erbringen.
Die Polizei Osterode appelliert daher an die jungen Fahrer und Fahrerinnen motorisierter Zweiräder, diese im vorgeschriebenen Zustand zu belassen oder, sofern verändert, wieder in den vorgeschriebenen Zustand zurück zu versetzen. Eltern sollten darauf achten, dass die Motorroller ihrer Kinder nicht verändert werden. Beim Kauf von gebrauchten Motorrollern aus privater Hand gilt dies besonders.
In aller Regel sind die Fahrzeuge für die hohen Geschwindigkeiten nicht ausgelegt. Zudem verfügen die jungen Fahrer und Fahrerinnen nicht über die erforderliche Fahrschulausbildung. Ganz besonders gilt das für Inhaber der Mofa-Prüfbescheinigung. Diese sind auch für den Betrieb der Fahrzeuge mit Sozius nicht geschult. Daraus ergibt sich eine erhebliche Gefahrensituation im öffentlichen Straßenverkehr.
Die Polizei in Osterode und Herzberg wird diesem jugendtypischen Fehlverhalten in den kommenden Jahren ihre besondere Aufmerksamkeit widmen.
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