POL-NOM: nicht genehmigtes Gartenfeuer
Bad Lauterberg (ots)
Ohne die erforderliche Genehmigung der Stadt Bad Lauterberg verbrannte am Nachmittag des 18.07.05 ein Grundstücksbesitzer in Barbis Hecken und Strauchschnitt in seinem Garten.
Die Genehmigung hätte er auch nie erhalten können, da die Abstände zu umliegenden Gebäuden in keinster Weise einzuhalten waren. Auch gab es erhebliche Rauch- und Rußbelästigungen bei Nachbarn.
Selbst mit Genehmigung darf das Verbrennen übrigens aufgrund der derzeit langanhaltenden trockenen Witterung und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr nicht stattfinden.
Auf polizeiliche Anordnung hin wurde das Feuer gelöscht. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nicht billig. Unverständlich, warum immer wieder Unbelehrbare herumzündeln, anstatt die kostenlose Grünabfallentsorgung des Landkreises zu nutzen.
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