POL-NOM: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Uslar (ots)
Am 11.10.05, gegen 07.20 Uhr, befuhr ein 48- jähriger PKW- Fahrer aus Uslar mit seinem Fahrzeug in Uslar öffentliche Straßen, obwohl das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen und damit ungültig war. Das Fahrzeug war somit nicht zugelassen, nicht versichert und nicht versteuert. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige gefertigt.
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