POL-NOM: Warnung vor "Teddy- Überwachungskameras"
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Northeim (ots)
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Nach einer Meldung des Bayrischen Landeskriminalamts in München tauchen im Handel vermehrt handelsübliche Teddybären auf, die in der Nase eine kleine Videokamera und im Arm ein Mikrofon eingebaut haben. Durch die in der Nase des Teddys eingebaute Kamera und dem installierten Mikrofon ist es möglich, unbemerkt Bild- und Tonaufnahmen zu fertigen und diese mit einer Übertragungselektronik drahtlos auf ein Farnsehgerät oder ähnliches zu übertragen. Diese Sendeanlage kann als Babyüberwachungsanlage genutzt werden. Diese Geräte gelten als verbotene Sendeanlagen im Sinne des § 90 Telekommunikationsgesetz. Der Vertrieb und Besitz dieser Teddy- Kameras ist strafbar.
Nach einer Bewertung der Münchner Staatsanwaltschaft liegt ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Demnach ist es verboten, Sendeanlage zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen, oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetztes zu bringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.
Die Polizei warnt vor Ankauf und Vertrieb derartiger Teddys, die als Kamera und Aufnahmegerät nicht erkennbar sind. Ein Hersteller dieser Geräte hat im Raum München eine Rückrufaktion gestartet. Die Internetauktionsbörse "EBAY" hat Auktionen mit derartigen Teddys gesperrt. Nach Auskunft des Bayrischen Landeskriminalamtes erfolgte der Vertrieb bundesweit. (fg)
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