POL-NOM: Gefahren bei Asbestsanierung
Bad Lauterberg (ots)
Bad Sachsa, 17.07.06 Eigentlich sollte es eine Maßnahme der Stadtverschönerung sein, die in der Innenstadt Bad Sachsas an einer Hausfassade durchgeführt wurde. Gleichzeitig war es jedoch auch eine Asbestsanierung, die unter Außerachtlassen jeglicher Grundregeln im Umgang mit dem Gefahrstoff Asbest dort durchgeführt wurde und zu nicht unerheblicher Umweltbelastung im Nahbereich führte.
Die im Rahmen der alltäglichen Streife am Ort des Geschehens vorbeikommenden Beamten des Polizeikommissariats Bad Lauterbergs legten die Baustelle jedenfalls sofort still. Die Trümmer der von der Wand geschlagenen Fassadenplatten wurden mit Wasser genässt, die nahegelegenen Gerüst- und Fassadenflächen dekontaminiert. Die weitere Entsorgung und die Restarbeiten erfolgten mit Schutzbekleidung und gemäß den technischen Regeln.
Alle Beteiligten erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Umganges mit gefährlichen Abfällen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal darauf hin, dass Eternitplatten, gleich ob Dachwellplatten oder glatte Fassadenplatten , die, ganz grob formuliert, älter als 20 Jahre sind, grundsätzlich Asbest enthalten. Die Tücke des ehemals so beliebten Baustoffes liegt in der Freisetzung von Asbestfasern bei Verwitterung oder Zerschlagen bzw. Zerbrechen. Die äußerst leichten und sich lange in der Luft haltenden Fasern können sich beim Einatmen in der Lunge festsetzen und so auch noch nach 20 Jahren Krebs erzeugen. Bei jedem Umgang mit dem Werkstoff, der übrigens als gefährlicher und überwachungsbedürftiger Abfall, als sogenannter Zwangsabfall, eingestuft ist, sollte daher ein Zerbrechen, ein Faserabtrag und Einatmen vermieden werden.
Grundsätzlich ist die Verwendung dieser Baustoffe nur noch im Rahmen des sogenannten Bestandsschutzes zulässig, was bedeutet, dass sie auf Dächern und an Fassaden, an denen sie - unbeschädigt und nicht verwittert - noch vorhanden sind, auch belassen werden dürfen. Nicht zulässig ist jegliche Form der Veränderung , Behandlung und Weiterverwendung nach Demontage. Die Faustformel lautet: Wer Asbest einmal "anfaßt", kann ihn nur noch fachgerecht entsorgen, sonst nichts.
Immer wieder kommen Polizeibeamte im Rahmen ihrer Tätigkeit und bei alltäglichen Einsätzen auf Grundstücke, auf denen Eternitplatten gelagert oder für alle möglichen Zwecke, wie z.B. Abtrennung eines Komposthaufens o.ä. Verwendung finden. In all diesen Fällen muß neben der sachgerechten Entsorgung auch ohne Ausnahme ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Schön wäre es, so meint die Polizei, wenn es nicht soweit kommen müsste. Vielleicht schaut sich jeder einmal zielgerichtet auf seinem Grundstück um und beseitigt das Problemchen, ehe es zum Problem wird.
Auskünfte über die richtige Entsorgung und Behandlung erteilt die Abfallberatung des Landkreises Osterode am Harz oder auch die Deponie Hattorf.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
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