POL-NOM: Illegal CD geladen - Computer weg! Polizeiinspektion Northeim/Osterode warnt vor Tauschbörsenteilnahme
Northeim (ots)
Durch unautorisierte Musikangebote im Internet entstehen den führenden deutschen Tonträgerherstellern jährlich Schäden im dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen so genannte Filesharing-Systeme (Tauschbörsen) eine hervorgehobene Stellung ein. Der Begriff "Musiktauschbörsen" ist irreführend, weil es sich um ein Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um dafür eine andere zu bekommen. Bei Musiktauschbörsen werden dagegen Musikaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter bezieht seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt bekommt sie ebenfalls. Die deutsche Musikindustrie hat mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit umfassend darüber informiert, dass die Teilnahme an unautorisierten Filesharing-Systemem Urheberrechte verletzt. Auf der Internetwebseite http://www.promusik-org.de wird umfassend über legale Musikdienste und den Schaden informiert, den Musikpiraterie der gesamten Musikbranche zufügt. Seit dem 14.08.2003 wurden in Deutschland mehrere hunderttausend Warnhinweise an Teilnehmer von Filesharingsystemen versandt. Nun ist es soweit! Die Musikindustrie tritt dieser Musikpiraterie entschieden entgegen und erstattete Strafanzeigen gegen die Nutzer dieser Tauchbörsen. Die ersten Anzeigen haben nun den Eingang im Fachkommissariat 3 der Polizeiinspektion Northeim/Osterode (Wirtschafts- und Betrugsdelikte)gefunden. Aufgrund der Verbindungsdaten im Internet mit der iP-Nummer kann festgestellt werden, wer Musikbeiträge in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt hat. Es wurden von der beauftragten Gesellschaft über die Polizei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Göttingen Anträge gestellt, die Verbindungsdaten, Anschlussnummer und welche Nutzungszeit für den Betrieb in einer Tauschbörse eines Users zu ermitteln und Strafverfahren einzuleiten. Fernerhin sind im Falle der Verurteilung gemäß §§ 108 ff Urhebergesetz die Gegenstände die durch Straftat hervorgebracht wurden, oder zur Begehung und Vorbereitung gebraucht wurden, einzuziehen und zu vernichten. Es wurde ebenfalls der Antrag gestellt, falls es nicht zu einer Verurteilung kommt, die bezeichneten Gegenstände gemäß § 76a StGB ebenfalls einzuziehen oder zu vernichten, damit es nicht zu weiteren Straftaten kommt. Darüber hinaus wird beantragt, dass bei den Verdächtigen eine Vermögensermittlung und ggf. eine Vermögensabschöpfung gem. § 111 StPO i.V.m. 73 StGB durchgeführt werden soll, um die vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragsteller zu sichern. Dieses alles hat zur Folge, dass Nutzern der so genannten Tauschbörsen die herunter- geladenen und gespeicherten Daten, die eventuell illegal gebrannten CD`s sowie der Computer eingezogen und die errungenen Gewinne abgeschöpft werden können. Die vermeintlich gesparten 20 Euro einer illegal heruntergeladenen CD bei einer Tauschbörse, stehen in keinem Verhältnis für dem erheblich größeren finanziellen Schaden, der durch die rechtlichen Maßnahmen entstehen kann. Nähere Informationen und Auskünfte sind über das Präventionsteam bzw. das Fachkommissariat 3 der Polizeiinspektion Northeim/Osterode zu erhalten.
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