POL-NOM: Führen eines Pocket-Bikes im öffentlichen Straßenverkehr
Einbeck (ots)
Am Dienstag wurde gegen 16.00 Uhr ein 22-jähriger Einbecker mit einem sogenannten Pocket-Bike auf der Benser Straße in Einbeck angetroffen. Diese Fahrzeuge dürfen nur auf Privatgelände benutzt werden. Sie erhalten keine Zulassung. Bei der Kontrolle konnte der Mann keine Fahrzeugpapiere und auch keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Pocket-Bikes erreichen eine Geschwindigkeit von ca. 70 km/h. Für deren Benutzung müßte man im Besitz einer Fahrerlaubnis für Motorräder sein.
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