POL-NOM: Verstoß gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz und die Brennverordnung
Einbeck (ots)
Zeugen teilten der Polizei am Dienstagmittag mit, dass in der Einbecker Südstadt ein Feuer unterhalten wird, in dem vermutlich verbotene Gegenstände verbrannt werden. Es soll zu starker Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung gekommen sein. Die einschreitenden Polizeibeamten stellten einen Vater mit seinem Sohn fest, denen nicht bekannt war, dass der 3. Oktober in Deutschland ein Feiertag ist. Zudem hätten sie das Verbrennen mit Nachbarn abgesprochen. Das Feuer, in dem nicht nur Gartenabfälle verbrannt wurden, mußte gelöscht werden und gegen die beiden Beteiligten wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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