POL-NOM: Asbest, Asbest und immer wieder Asbest
Bad Lauterberg (ots)
Bad Lauterberg gegen Ende September 2006: Ein anonymer Anrufer teilte der Polizei Bad Lauterberg mit, dass an einem Wohnhaus eines Bad Lauterberger Ortsteils, in unzulässiger Weise eine Asbestsanierung erfolgt sei. Die eingesetzten Beamten fanden dann auch eine bereits abgetragene Fassade, bestehend aus glatten Eternitplatten, vor. Ganz offensichtlich wurde hier jedoch unsachgemäß mit dem asbesthaltigen Werkstoff umgegangen. Die Platten wurden zwar in die dafür vorgesehenen Big-Packs gepackt und sollten so wohl auch der Deponie zugeführt werden, waren jedoch zerbrochen. Entlang der Fassade wurden weitere unzählige, augenscheinlich an der Fassade zertrümmerte und heruntergefallene, Reststücke aufgefunden - asbesthaltige Werkstoffe dürfen jedoch nicht zertrümmert werden, sondern müssen sorgfältig demontiert werden. Gegen den Besitzer des Wohnhauses, sowie der von ihm mit dem Abtragen der Fassade beauftragten Person, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Da in letzter Zeit die Polizei häufiger wegen unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Werkstoffen einschreiten musste, wird nochmals darauf hingewiesen, das Asbest als Gefahrstoff eingestuft ist und nur unter bestimmten Richtlinien saniert bzw. entsorgt werden darf. Für den selbst handanlegenden Hauseigentümer gilt zwar nicht die TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 519, diese gilt nur für Gewerbetreibende, bestimmte Grundsätze sind aber immer zu beachten: Um Stäube zu vermeiden sind asbesthaltige Werkstoffe bei der Demontage grundsätzlich nass zu halten, sie dürfen weder geworfen noch geschüttelt oder zerbrochen werden, damit eine Freisetzung der Fasern vermieden wird. Ferner ist es verboten solche Werkstoffe anzubohren und unbeschichtete Platten in irgendeiner Form zu Reinigen - wodurch letztendlich auch eine oftmals durch Gewerbetreibende angebotene Beschichtung nicht sinnvoll erscheint, da auch Speziallack nur auf zuvor gründlich gereinigtem Grund dauerhaft aufgetragen werden kann.
Für asbesthaltige Produkte gilt seit dem 01.01.1995 ein Wiederverwendungsverbot, was bedeutet, dass diese auch nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, nicht unnötig lange eingelagert werden dürfen, sondern umgehend fachgerecht der Deponie zuzuführen sind.
Wer also asbesthaltige Produkte -in der Regel Wandbehang oder Dacheindeckung- zu sanieren bzw. zu entsorgen hat, dürfte gut damit beraten sein sich zuvor mit dem Fachbereich V des LK Osterode in Verbindung zu setzen um sich beraten zu lassen, bzw. eine Fachfirma zu beauftragen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung
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