POL-NOM: Kind durch Feuerwerkskörper verletzt
Bad Lauterberg (ots)
Bad Sachsa, 28.10.06
Drei Jungs im Alter von 9 bis 11 Jahren hatten sich in einem örtlichen Markt mit Knallkörpern versorgt. Beim Spielen und unsachgemäßen Umgang damit warf einer dem anderen einen solchen "Powerball" hinterher. Der Feuerwerkskörper verfing sich in der Kleidung des Getroffenen und zündete. Das Hemd geriet sofort in Brand.
Im Gegensatz zum Vorausgegangenen machten nun alle drei alles richtig. Sie zogen das brennende Kleidungsstück aus und löschten den Brand im zum Glück unmittelbar am Vorfallsort vorbeifließenden Uffefluß.
Bei der Aktion erlitt das Opfer leichte Brandverletzungen mit kleineren Hautablösungen im Bereich der Brust, des Mundes und des Gesichtes. Auch brannten Haare im Schläfenbereich ab. Eine örtliche Versorgung reichte aus, eine Einweisung in eine Klinik war nicht erforderlich.
Die Sache ging letztlich noch relativ glimpflich ab, weil rein zufällig die Uffe, und damit Wasser, unmittelbar vorhanden war.
Bei den verursachenden Knallkörpern handelt es sich um sogenannte "Powerballs", die dem Benutzer Zischen, Krachen und Funkensprühen versprechen. Die Verpackung trägt auch die Aufschrift "Feuerwerk für Kids". Rechtlich werden diese Gegenstände als Kleinstfeuerwerk der Klasse 1 im Sinne der Sprengstoffverordnung eingestuft. Diese Art Knallkörper dürfen das ganze Jahr über, nicht nur zum Jahreswechsel, auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Auch wenn der Hersteller eine Abgabe an Kinder unter 12 Jahren nicht empfiehlt, so ist sie dennoch rechtlich grundsätzlich zulässig. Gegen den Verkauf der Feuerwerkskörper an den ältesten der drei Jungs, der durchaus für einen 12-jährigen durchgeht, ist von daher grundsätzlich nichts einzuwenden. Erst wenn für den Verkäufer Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass ein Kind zu jung, zu unerfahren oder aus Vorverhalten bekannt leichsinnig im Umgang mit Knallkörpern ist, gern zündelt o.ä., darf das Material nicht abgegeben werden.
Die Polizei appelliert an die Eltern, genau hinzuschauen, wofür ihre Sprößlinge das Taschengeld ausgeben und ggf. einzugreifen. Gleichermaßen wird an Betreiber und Personal der Verkaufsstellen appelliert, genau hinzuschauen, ob einem Kind das Feuerwerk verkauft werden sollte oder besser aber nicht. Die drei Bad Sachsaer jedenfalls werden im besagten Geschäft nichts dergleichen mehr erhalten, da das Personal dort nunmehr weiß, dass sie nicht richtig mit den Knallkörpern umgehen können.
Anlage: Foto - Hemd
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