POL-NOM: Winterreifenpflicht?
Einbeck (ots)
Bezüglich der neugefassten Vorschrift der Straßenverkehrsordnung besteht eine große Unsicherheit bei den Kraftfahrzeugführern. Vielen Verkehrsteilnehmern stellt sich zur Zeit die Frage, ob nach der seit dem 01. Mai 2006 gültigen Vorschrift die Pflicht besteht, zur Winterzeit Kraftfahrzeuge ausnahmslos mit Winterreifen ausrüsten zu müssen. Eine absolute Verpflichtung dazu besteht nicht. Die an Kraftfahrzeugen vorhandene Bereifung muss aber den Wetterverhält- nissen angepasst und geeignet sein. So können beispielsweise im guten Zustand befindliche sogenannte Ganzjahresreifen eine geeignete Bereifung darstellen. Beabsichtigt ein Fahrzeugführer jedoch in Wintersportorte zu fahren, muss er damit rechnen, dass Ganzjahresreifen nicht mehr ausreichend sind und somit den Wetterverhältnissen nicht mehr angepasst sind. Ein solches Verhalten kann geahndet werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Kommt es bei extrem winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung außerdem zu Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Im Rahmen der Verkehrssicherheit ist aber die Ausrüstung mit Winterreifen zur Winterzeit in jedem Fall zu empfehlen.
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