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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: "Grünpfeil"-Verstösse

Einbeck (ots)

Seit einigen Monaten befindet sich in Einbeck in
der Beverstraße an der Einmündung in die Altendorfer Straße für 
Rechtsabbieger ein "Grün-Pfeil". Bei einer Kontrolle  der 
Verkehrsteilnehmer am Dienstag wurden insgesamt 46 Verstöße in dem 
Verhalten der Fahrzeugführer festgestellt.
Der § 37 der StVO erklärt deutlich und unmißverständlich, daß ich 
trotz des "Grünpfeils" bei einer roten Ampel nicht automatisch 
durchfahren darf. Der Verkerhsteilnehmer, der ein Fahrzeug führt 
-dieses gilt auch für Fahrradfahrer- muß trotz des "Grünpfeils" vor 
der Ampel halten, wenn diese Rotlicht zeigt. Er darf erst nach dem 
Anhalten ausschließlich nach rechts abbiegen. Dabei muß der 
Fahrzeugführer darauf achten, daß eine Behinderung oder Gefährdung 
anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, 
ausgeschlossen ist.
Einen Verstoß gegen diese Regel des § 37 StVO ahndet der 
Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 50 EURO und drei Punkten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: leitung@pk-einbeck.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell

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