Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
LKA-NRW: Gemeinsame Pressemitteilung der ZeOS NRW und des LKA NRW: Großeinsatz wegen Subventionsbetruges
Düsseldorf (ots)
35 Durchsuchungen - 4 Festnahmen - Umfangreiche Beweismittel sichergestellt
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des Landeskriminalamtes NRW und der Steuerfahndung insgesamt 35 Objekte (Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsobjekte) in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Berlin. Hintergrund des Einsatzes ist ein Verfahren der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) und der beim LKA NRW eingerichteten Task-Force, bestehend aus Polizei, Steuerfahndung und Justiz wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges. Das Verfahren richtet sich gegen derzeit 40 Beschuldigte, von denen vier festgenommen wurden. Der mutmaßliche Schaden beträgt ca. 7 Millionen Euro.
Im Fokus des Verfahrens stehen fünf deutsche bzw. türkische Beschuldigte im Alter von 29 bis 55 Jahren. Diesen wird vorgeworfen, in der Zeit von März 2020 bis Juni 2022 unberechtigterweise Mittel aus verschiedenen staatlichen Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (sog. Corona-Hilfen) sowie Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erlangt zu haben. Hierzu sollen sie sich nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen eines Geflechts aus Scheinfirmen sowie zahlreicher Strohleute bedient haben, welche als vermeintliche Geschäftsführer agierten. Die erlangten Gelder sollen nach Eingang auf den entsprechenden Firmenkonten zwecks Verschleierung der Geldflüsse umgehend auf andere Firmenkonten verschoben, in bar verfügt oder auf überwiegend türkische Konten transferiert worden sein. Den übrigen Beschuldigten wird - in unterschiedlichem Umfang - die Beteiligung an den oben genannten Taten vorgeworfen.
Im Vorfeld der Maßnahmen haben die Ermittler der ZeOS NRW gegen vier Beschuldigte Haftbefehle erwirkt. Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages dem Haftrichter vorgeführt.
Die Durchsuchungsmaßnahmen finden in Essen (3), Dortmund (3), Köln (2), Gelsen-kirchen, Wesel, Leverkusen, Ratingen (3), Aachen, Halver, Lüdenscheid (3), Asche-berg, Hagen (2), Düsseldorf, Düren (2), Bochum, Osnabrück, Recklinghausen, Münster, Neuss, Hamburg (2) und Berlin (3) statt. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
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