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POL-SH: Gemeinsame Pressemitteilung von Landespolizeiamt und Landeskriminalamt: Für einen sicheren Jahreswechsel - Hinweise der Landespolizei

Kiel (ots)

Zu Silvester und dem Jahreswechsel ist aus Sicht der Polizei wieder von einem stark erhöhten Einsatzaufkommen gegenüber anderen Nächten auszugehen. Dabei spielen ausgelassene Feiern, auch im öffentlichen Raum, Alkoholkonsum und der Umgang mit Feuerwerk eine große Rolle. Es sind immer wieder Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahren zum Beispiel durch den unachtsamen Umgang mit Pyrotechnik festzustellen. Deshalb erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der Neujahrsnacht deutlich.

Wer in Auseinandersetzungen gerät oder diese beobachtet, sollte die Zivilcourage-Tipps befolgen:

   - Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen
   - Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
   - Beobachten Sie genau und prägen Sie sich Täter-Merkmale ein
   - Organisieren Sie Hilfe und wählen den Notruf 110
   - Kümmern Sie sich um Opfer und stellen sich bitte als Zeuge zur 
     Verfügung.

Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln. Hier unsere Tipps:

   - Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem 
     Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit 
     in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Generell müssen in 
     Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und 
     zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle zugelassenen 
     pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die 
     Registriernummer zum CE-Zeichen aufweisen müssen. Fehlen die 
     genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten! Hauptsächlich 
     bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund 
     der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche 
     Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel 
     einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine 
     Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem 
     Sprengstoff vergleichbar ist. Illegale Feuerwerkskörper können 
     schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, 
     Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder
     Lungenschäden.
   - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind 
     strafbar.
   - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst 
     herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in 
     Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem 
     Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei 
     entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs 
     Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person
     verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, 
     gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr 
     Mindestfreiheitsstrafe).
   - Die örtlichen Beschränkungen sind zu beachten (in unmittelbarer 
     Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
     sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders 
     geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel 
     Reetdachhäuser).
   - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch 
     Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie
     F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.

Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.

Wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2020!

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de

Original-Content von: Landespolizeiamt, übermittelt durch news aktuell

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