POL-SH: Maßnahmen der Landespolizei in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus: Verringerung von Infektionsrisiken
Kiel (ots)
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus sind für die Landespolizei in Abstimmung mit dem Innenministerium zwei Aufgabenbereiche vorrangig relevant: Die Unterstützung der zuständigen Gesundheitsbehörden bei deren Aufgabenwahrnehmung und der Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um dauerhaft die polizeiliche Arbeit zu sichern.
Die Unterstützung der Gesundheitsbehörden erfolgt durch Amts- und Vollzugshilfe, zum Beispiel durch Absperrmaßnahmen. Dies hängt von der konkreten einzelnen Lageentwicklung und Anforderung der zuständigen Behörde ab. Zu solchen Maßnahmen kam es bisher kaum.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind hingegen konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Infektionsrisiken durch direkte Kontakte zu verringern. Dies betrifft interne und externe Belange:
- Es erfolgt eine erhebliche Reduzierung des Fortbildungs- und Trainingsbetriebes innerhalb der Polizei.
- Zugleich sind auch polizeiliche Veranstaltungen betroffen. Die laufenden Schülerpraktika werden unmittelbar beendet und zunächst keine neuen angeboten.
- Zugleich reduzieren wir auch allgemeine Präventionsveranstaltungen, so dass grundsätzlich und bis auf Weiteres von der Absage entsprechender Veranstaltungen auszugehen ist.
- Schulische Präventionsveranstaltungen der Polizei finden bis auf Weiteres nicht mehr statt.
Die Dienststellen der Landespolizei bleiben aber grundsätzlich geöffnet und erreichbar. In der jüngeren Vergangenheit bestand bereits einmal der Bedarf, eine Dienststelle nach einem möglichen Infektionskontakt kurzfristig zu schließen, um eine Gefährdungsbeurteilung und ggf. weitere Maßnahmen durchzuführen. Grundsätzlich gilt bei solchen Fällen, dass die Polizei im Benehmen mit der Gesundheitsbehörde erforderliche Maßnahmen prüft (z.B. die Desinfektion von Diensträumen oder Dienstkraftfahrzeugen) und die Dienststelle anschließend wieder öffnet.
Bürgerinnen und Bürger bitten wir in solchen Fällen, benachbarte Dienststellen aufzusuchen, insofern sie ein Anliegen an die Polizei haben. Streifenfahrten werden dann von benachbarten Standorten aus wahrgenommen.
Die Einsatzbereitschaft der Polizei ist dadurch nicht beeinträchtigt. Für Notrufe stehen immer die 110 und die notwendigen Streifenwagenbesatzungen zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Torge Stelck
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
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