POL-SH: Einsatz in Lübeck: Kommunikationsziel der Landespolizei verfehlt
Kiel (ots)
Das Landespolizeiamt ist als fachlich vorgesetzte Stelle auch für die Qualitätssicherung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Pressestellen in den Polizeidirektionen zuständig. Deshalb hat das LPA den Auftrag die Kommunikation der Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck vom Wochenende, die insbesondere in den Sozialen Medien heftig kritisiert worden ist, zu analysieren.
"Das Kommunikationsziel einer unaufgeregten, sachlichen und neutralen Information der Bürgerinnen und Bürger ist mit den Veröffentlichungen am Wochenende offenkundig verfehlt worden", erklärte Hartmut Kunz stellvertretender Landespolizeidirektor am Montag. "Es gab, in Teilen zu recht, Kritik an der gewählten Informationslinie und auch an konkreten Formulierungen".
Der Auftrag als Landespolizei ist es über relevante Sachverhalte transparent zu berichten und die Öffentlichkeit zu informieren. Der Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung als Pressemitteilung und in den Sozialen Medien, die Bezug auf eine gewalttätige Auseinandersetzung in der Lübecker Innenstadt hatte. Von der Tat existierte ein Handyvideo, das in den Sozialen Medien vielfach verbreitet wurde.
"Unter keinen Umständen ist ein Szenario denkbar in dem die Landespolizei die Verbreitung eines Videos, in dem Menschen verletzt und Straftaten begangen werden stillschweigend duldet", erläuterte Kunz. "Vor diesem Hintergrund ist die zuständige Polizeidirektion Lübeck der Verbreitung des Videos hier, wie in der Vergangenheit auch in anderen Fällen, aktiv entgegengetreten." Der Hinweis auf eine mögliche strafrechtliche Relevanz der Weiterverbreitung gehört aus Sicht der Landespolizei zur Information dazu, auch wenn deren rechtliche Würdigung bei der Staatsanwaltschaft liegt.
Die Landespolizei informiert die Öffentlichkeit unter Beachtung aller presserechtlichen Maßgaben und im Einklang mit den eigenen Werten einer dialogbereiten Bürgerpolizei. Dabei ist es gelebte Praxis, dass insbesondere eine freie und uneingeschränkte Medienberichterstattung bei Ereignissen, Einsätzen und sonstigen polizeilichen Sachverhalten durch die Landespolizei ermöglicht und geschützt wird.
"Empfänger unserer Informationen ist dabei selbstverständlich die breite Öffentlichkeit, also die Bürgerinnen und Bürger. Eine Differenzierung in ´richtige´ und ´falsche´ Stellen nehmen wir nicht vor", stellte Kunz klar. "Dieser Eindruck einer Kategorisierung oder Filterwirkung darf nicht entstehen, wir stehen uneingeschränkt zu unseren Auskunftspflichten. Unsere Informationen dienen der Wahrheitsfindung".
Die Landespolizei kann, auch pointiert in Social Media, auf etwaige rechtliche Folgen hinweisen, es obliegt aber der Landespolizei nicht etwaige Motivationen von Menschen die sich das Video aus welchen Gründen auch immer anschauen wollen, zu bewerten oder pauschal als "Sensationsgier" zu bezeichnen.
"Diese Wirkung war nicht beabsichtigt, die gewählte Wortwahl hat aber offenkundig genau diese Wirkung erzielt", so Kunz.
Die einsatzbegleitende Berichterstattung des Teams der Polizeidirektion Lübeck wird intern aufgearbeitet und im auch im Hinblick auf Verbesserung der Kommunikation thematisiert werden.
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