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POL-SH: Weihnachtsmärkte 2024: Mit Sicherheit genießen - Tipps und Hinweise der Landespolizei

Kiel (ots)

Das Ende des Jahres rückt näher und dieser Tage beginnt in vielen Teilen des Landes die "Weihnachtsmarktsaison". Ein Besuch der Märkte ist für viele Bürgerinnen und Bürger fester Bestandteil der vorweihnachtlichen Zeit. Damit die Vorfreude vor, während und nach einem Weihnachtsmarkbesuch bestehen bleibt und alle unbeschwert und sicher die Stunden genießen können, gibt die Landespolizei Schleswig-Holstein Hinweise und Tipps zum Weihnachtsbummel.

An- und Abreise

Auf den Weihnachtsmärkten finden sich erfahrungsgemäß eine Vielzahl an Personen zusammen, während der (Park-) Raum um die Veranstaltungsflächen herum meist begrenzt ist. Dort, wo es möglich ist, empfiehlt es sich auch im Rahmen der Verkehrssicherheit mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abzureisen. Da die Weihnachtsmärkte häufig mit dem Konsum von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken eng verknüpft sind, ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ebenso ein geeignete Alternative für An- und Abfahrt. "Wir weisen explizit daraufhin, dass die gültigen Vorschriften für Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr -sei es im Auto, auf dem Fahrrad oder auch auf dem E-Scooter- auch zur Weihnachtsmarktzeit gelten. Wir empfehlen grundsätzlich 0,0 Promille beim Fahren.", so der Appell von Jan Winkler, Pressesprecher des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein.

Zugang zu den Weihnachtsmärkten

Bei einigen Weihnachtsmärkten werden die seit mehreren Jahren bereits bekannten Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise technische Sperren oder Straßenbarrieren (sogenannte Big Bags), wieder aufgestellt werden. In der Regel wird dieses an den Hauptzugängen und in hochfrequentierten Bereichen geschehen.

Verhalten auf den Weihnachtsmärkten

Um den Weihnachtsmarktbesuch unbeschwert genießen zu können, sind die Polizei wie auch die Besucherinnen und Besucher gleichermaßen gefragt. Weihnachtsmarktzeit ist Taschendiebstahlszeit. Taschendiebe versuchen alle Jahre wieder das Gedränge der Märkte auszunutzen und Wertsachen zu entwenden. Um hierzu keine Gelegenheit zu bieten, rät die Polizei, Wertgegenstände wie Smartphones und Portemonnaies sicher am Körper, bestenfalls in geschlossenen Innentaschen, zu tragen und das Vorhandensein regelmäßig zu kontrollieren. Generell sollte zu einem Weihnachtsmarktbesuch lediglich das Notwendigste mitgenommen werden. Fest steht, dass das Notwendigste definitiv keine Messer oder Waffen sein werden. Auf allen Weihnachtsmärkten im gesamten Bundesgebiet gilt, dass Waffen und Messer grundsätzlich nicht mitgeführt werden dürfen. "Das gilt im Übrigen auch für die Fahrten im Personenfernverkehr", wie Winkler betont: "Waffen jedweder Art und Messer haben weder in Zügen noch auf einem Weihnachtsmarkt etwas zu suchen!". 2024 werden die Weihnachtsmärkte erstmalig mit dem in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetz ablaufen. Hier ist zu beachten, dass der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt ist. Ebenso ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird auf und um die Weihnachtsmärkte herum mit verstärkter Präsenz durch uniformierte wie zivile Kräfte im Einsatz sein. Zudem besteht zwischen der Landespolizei Schleswig-Holstein und den Veranstaltern, den zuständigen Kommunen, den Kommunalen Ordnungsdiensten soweit vorhanden, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und den Sicherheitsdienstleistern auch dieses Jahr wieder ein enger regelmäßiger Austausch. Sicherheitskonzepte der Märkte wurden und werden dabei beratend betrachtet, damit alle Veranstalter auf das vorhandene Fachwissen der Polizei zurückgreifen können.

"Erkenntnisse auf eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte liegen nicht vor.", wie Jan Winkler betont. Im Austausch mit den Sicherheitsbehörden des Bundes wie der Länder wird die Sicherheitslage laufend aktualisiert.

Die Landespolizei appelliert abschließend an alle Besucherinnen und Besucher, sich auf den Weihnachtsmärkten verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität zu verhalten. "Unser Selbstverständnis als eine offene und zugewandte Bürgerpolizei wird sich in der Ansprechbarkeit aller Kolleginnen und Kollegen widerspiegeln.", fasst Jan Winkler den anstehenden Einsatz der Landespolizei Schleswig-Holstein während der Weihnachtsmarktsaison zusammen.

Wir wünschen allen Leuten eine besinnliche Vorweihnachtszeit und schöne Stunden auf den Weihnachtsmärkten bei uns im Land.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: 0431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de

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