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POL-SH: Landes-Ergebnis der Speedweek: gezielte Kontrollen bringen zahlreiche Verstöße

Kiel (ots)

Vom 07.-13.04.2025 hatte sich die Landespolizei Schleswig-Holstein wiederholt an einer europäischen Aktionswoche zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr (ROADPOL)beteiligt. Trotz umfangreicher medialer Vorankündigung und Begleitung dieser Kontrollwoche wurden über 20.500 zu schnell fahrende Kraftfahrzeugführende festgestellt. Während knapp über 18.500 davon automatisiert "geblitzt" wurden, sind über 2000 weitere Verkehrsteilnehmende direkt nach der Geschwindigkeitsmessung von der Polizei angehalten und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen worden.

Die Steigerung der Gesamtzahl der geblitzten Fahrzeuge (2025: 18631/ 2024: 10989) ist dabei der Tatsache geschuldet, dass in diesem Jahr zusätzlich durchgängig ein sogenannter Blitzeranhänger auf der BAB 21 im Bereich der Baustelle bei Nettelsee aufgestellt war. Baustellen auf Autobahnen sind erhöht unfallbelastet, ursächlich sind immer wieder auch zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmende.

Besonders auffällig ist jedoch auch das Gesamtergebnis der sonstigen Verstöße dieser Kontrollwoche, und es unterstreicht dabei ganz deutlich wie wichtig die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit ist. Denn ohne gezielte Verkehrskontrollen würden gefährlich unsichere Kraftfahrzeuge und durch Alkohol oder Drogen beeinflusste Verkehrsteilnehmende wahrscheinlich erst in den Fokus geraten, wenn es zu spät ist, wenn sie also schon einen Verkehrsunfall verursacht und Leib und Leben anderer gefährdet haben.

Hervorzuhebende Auffälligkeiten der Kontrollwoche:

13x Ordnungswidrigkeiten wegen des Führens von Kraftfahrzeugen mit Überschreitung von Alkohol- oder Cannabisgrenzwerten oder unter der Wirkung anderer Drogen (§ 24a StVG)

8x Straftat § 316 StGB wegen des Führens eines Fahrzeugs, obwohl die Person infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.

6x Straftat §315c StGB, weil jemand beim Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, oder durch sein rücksichtsloses Verhalten u.a. andere gefährdet hat.

7x Straftat wegen des Führens eines Kfz ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

23x bestand für das geführte Kfz keine oder keine ausreichende Haftpflichtversicherung

52x wurde der erforderliche Sicherheitsgurt nicht angelegt

73x mussten Anzeigen wegen des unerlaubten Nutzens des Handys geschrieben werden

23x war der Termin der erforderlichen Hauptuntersuchung überschritten

5x lagen Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis vor (z.B. Kleinbus als Lkw zugelassen aber als Wohnmobil ausgebaut; Fahrzeugzustand verkehrsunsicher; Abgasanlage fehlerhaft)

Zahlreiche weitere Ordnungswidrigkeiten (z.B. Verbandkasten nicht mitgeführt, abgefahrene Reifen, Lichtmangel, Führerschein nicht mitgeführt, ...)

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Landespolizeiamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: 0431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de

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