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Polizeiinspektion Celle

POL-CE: Celle - E-Scooter-Verleih in Celle gestartet +++ Aktuelle Hinweise der Polizei

Celle (ots)

Kürzlich startete auch in Celle der erste E-Scooter-Verleih im Stadtgebiet. Der Anbieter offeriert mehr als 100 Fahrzeuge, die sich über eine App sowie eine Gebühr freischalten lassen. Aus diesem Grund informiert die Polizei erneut über die Regeln zur Benutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge.

Nach der seit 2019 geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung dürfen ausschließlich gem. Verordnung zugelassene und versicherte E-Scooter entsprechend der Verordnung im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Es handelt sich hierbei rechtlich um Kraftfahrzeuge, so dass insbesondere In Bezug auf Fahrten unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss die gleichen Regularien und Werte wie beim Führen eines PKW gelten.

Somit liegt bei Werten ab 1,1 Promille z.B. absolute Fahruntüchtigkeit vor, darunter kann bei entsprechenden Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille bereits relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. In diesen Fällen wird immer ein Strafverfahren eingeleitet.

Auch die 0,5 Promille-Grenze gilt für E-Scooter Fahrer, ebenso wie das Verbot von Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss. In beiden Fällen winkt ein Bußgeld von 500 EUR sowie ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg. Im Wiederholungsfall beträgt das Bußgeld 1.000 EUR / 3 Monate Fahrverbot.

Auf Gehwegen und in grundsätzlich auch in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden. Das Verkehrszeichen "Radfahrer frei" heißt nicht automatisch "E-Scooter" frei. Ebenso wie das Fahren zu zweit ist auch die Benutzung eines Handys untersagt. Auf Radwegen darf nur in der vorgeschriebenen Richtung gefahren werden.

Kein Abstellen von E-Scootern aus Verleihsystemen in Gehbereichen, insbesondere auch mit Blick auf die Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrende, Blinde oder sehbehinderte Menschen.

Fahrern von E-Scootern sollte immer klar sein, dass sie sehr leise aber dennoch recht schnell unterwegs sind. Für andere, besonders für Fußgänger, sind sie kaum hörbar und damit schlecht wahrnehmbar. Die Polizei Celle appelliert an alle Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und besonderer Vorsicht und kündigt an, die E-Scooter weiterhin mit im Fokus der polizeilichen Verkehrsüberwachung zu haben.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Celle
- Pressestelle-
Birgit Insinger
Telefon: 05141-277-104
E-Mail: postfach-oea@pi-ce.polizei.niedersachsen.de

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