POL-WL: Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Drogeneinfluß
Seevetal (ots)
Am 05.04.2008, gegen 16.00 Uhr, fiel einer Funkstreifenbesatzung in Glüsingen ein Rollerfahrer auf, der seinen Roller ohne Versicherungskennzeichen und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit führte. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnte der Rollerfahrer eingeholt werden. Der 18-jährige Rollerfahrer konnte den Beamten keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Weiterhin wurde während der Kontrolle festgestellt, dass der 18-jährige unter dem Einfluss von Drogen stand. Gegen den 18-jährigen wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (Einfluss von Drogen), Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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