POL-WL: Wochenendmeldung der Autobahnpolizei Winsen/Luhe
Thieshope (ots)
Angetrunkene Fahrzeugführer auf der Autobahn In der Nacht zu Freitag, 27.11., wurde auf der Autobahn 7, Höhe Ramelsloh, ein 50-jähriger türkischer Fahrer eines Kleintransporters aus dem Kreis Pinneberg aus dem Verkehr gezogen. Er stand deutlich unter Alkoholeinwirkung, 2,3 Promille. Eine gültige Fahrerlaubnis lag nicht vor. Blutprobe, Strafanzeige. In den Abendstunden des 27.11. konnte an der Autobahn 250, Höhe Maschen ein 53-jähriger aus dem hiesigen Landkreis aus dem Verkehr gezogen werden. Ein durchgeführter Alco-Test ergab einen Wert jenseits von 2 Promille. Blutprobe, Strafanzeige. Der Führerschein wurde eingezogen. Am 28.11., 07.30 h: Auf der Autobahn 1, Höhe Maschen, ein 33-jähriger Hamburger wird mit 1,3 Promille festgestellt. Er war auf dem Weg zur Arbeit in Bremen. Zwar wurde ein ausländischer Führerschein vorgelegt, aufgrund eines Gerichtsbeschlusses ist dieser Führerschein in Deutschland allerdings ohne Gültigkeit. Blutprobe, Strafanzeige. 28.11., 09.45 h: Autobahn 7, Höhe Thieshope, ein 53-jähriger aus dem Kreis Nordfriesland war mit 1,3 Promille unterwegs Richtung Hannover. Die nüchterne Fahrzeughalterin (0,0 Promille) mit gültigem Führerschein befand sich als Beifahrerin neben dem stark nach Alkohol riechenden Fahrer. Blutentnahme beim Fahrer. Der Führerschein wurde sichergestellt. Gegen die 49-jährige Fahrzeugeigentümerin wurde ein Strafverfahren eingeleitet wegen Beihilfe zur Trunkenheitsfahrt. Wiederholt ohne Führerschein In den Morgenstunden des Sonntag, 29.11., wurde auf der Autobahn 261, Höhe Rosengarten, ein 26-jähriger aus dem Kreis Stendal mit seinem VW angehalten. Nüchtern immerhin, konnte er sich zunächst nicht für seine richtigen Personalien entscheiden. Ein mexikanischer Führerschein kam ins Spiel und ..... Der Delinquent ist tatsächlich nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines. Dieser war ihm anläßlich einer Autofahrt unter Alkoholeinwirkung entzogen worden. Strafanzeige wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und Angabe falscher Personalien. In der jüngeren Vergangenheit ist der Beschuldigte bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten.
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Dickhuth, PHK
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