POL-WL: Wochenendmeldung +++ Mit Sommerreifen im Schnee +++ Alkoholisierter Fahrzeugführer +++ Türkischer Sattelzug mit Verstößen gegen Fahrpersonalrecht
Thieshope (ots)
Nach plötzlich einsetzendem starken Schneefall mit einhergehender Straßenglätte am Freitagabend, erschien ein 66jähriger Mann bei der Polizeiautobahnwache in Thieshope und erklärte, er wolle seinen Pkw BMW abstellen. Bei diesem hatte er gerade erst einige Tage zuvor wieder Sommerreifen aufgezogen in der Hoffnung, dass das Wetter besser werde. Nun sei dem Mediziner die Fahrt mit Sommerreifen zu gefährlich. Er ließ sein 500 PS starkes Fahrzeug vor der Wache stehen und fuhr mit dem Taxi nach Hause. Die Polizei lobt soviel Verantwortungsbewusstsein.
Am Samstagmorgen, um 08:10 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Winsen auf der A1 in Richtung Bremen, Höhe Meckelfeld, einen Schlangenlinien fahrenden Pkw Audi mit vier jungen Männern, die angaben, auf einer Party gewesen zu sein. Während der Kontrolle nahmen die Polizisten bei dem 22jährigen Fahrer Alkoholgeruch wahr. Da dieser jedoch nach einem erfolglosen Versuch keinen Atemalkoholtest mehr machen wollte, nahmen ihn die Beamten mit zur Wache und ordneten eine Blutentnahme an. Dabei wurden sie von dem Fahrer beleidigt. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Als er am Nachmittag seinen Pkw wieder abholen wollte, schaffte es der Mann plötzlich doch in den Alcomaten zu pusten: der Test ergab fünf Stunden nach der Kontrolle immerhin noch 0,52 Promille. Den Führerschein wird der Mann nun wohl gänzlich verlieren, nachdem seine Probezeit bereits einmal verlängert worden war.
Am Sonntag gegen 10 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der A7 vor der Autobahnwache in Thieshope einen türkischen Sattelzug mit 16 Tonnen Obst und Frischgemüse auf dem Weg von Bursa (Türkei) nach Hamburg. Der 35jährige Fahrer konnte lediglich vier Schaublätter für die vergangenen Tage vorweisen. Er erklärte, zuvor 22 Tage im Urlaub gewesen zu sein, konnte dafür aber keinen Nachweis erbringen. Vor der Weiterfahrt musste er von dem Gesamtbußgeld in Höhe von 4860 Euro einen Teilbetrag in Höhe von 1000 Euro entrichten.
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