POL-WL: Estländischer Transporterfahrer über Ostern gestrandet. Deutscher Fernfahrer manipuliert wegen Ostern Fahrtenschreiber.
thieshope (ots)
Die unendliche Geschichte eines estländischen Großraumtransportes
Kurz vor Ostern, am 30.03.2010, wollte eine Firma aus Estland noch schnell eine in Deutschland gekaufte große landwirtschaftliche Maschine auf einem Tieflader nach Hause überführen. Die Fahrt sollte von Bayern nach Schleswig-Holstein gehen. Da der Transport zu hoch, zu breit, und zu lang war, benötigte die Beförderungseinheit eine spezielle Genehmigung und Erlaubnis, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Auf der A 7 erfolgte eine Kontrolle durch die Autobahnpolizei Winsen (Luhe). Es stellte sich heraus, dass nur eine unzureichende Genehmigung für die Ladung vorlag und zudem zahlreiche Auflagen nicht eingehalten worden sind. Die überlange Fahrzeugeinheit selbst hätte gar nicht unterwegs sein dürfen. Die Fahrt war somit auf dem Parkplatz Seevetal zu Ende. Für den 53-jährigen Fahrer war nun dumm, dass seine Firma offensichtlich nur wenig Interesse daran hatte, den Transport noch vor Ostern nach Haus zu bekommen. Trotz aller Unterstützung durch die Beamten der Polizeiautobahnwache Thieshope war es nicht möglich, über eine Kontaktfirma in Deutschland noch rechtzeitig eine ordentliche Genehmigung zu erhalten. So blieb nichts anderes übrig, als ab und zu nach dem gestrandeten Fahrer, der kein Deutsch sprach, zu schauen. Erst zwei Tage nach Ostern kam es zu einer Lösung. Die Maschine wurde umgeladen und von einer deutschen Spedition nach Lübeck transportiert. Der estländische Fahrer hatte tapfer eine Woche ausgehalten. Um eine Anzeige kam er und die Firma aber nicht herum. Als Sicherheit mussten 550 Euro hinterlegt werden.
Ostern ist es zu Haus am Schönsten...
dies dachte sich ein 45-jähriger Fernfahrer aus Hamburg. Am Karfreitag geriet er aber in eine Kontrolle der Autobahnpolizei Winsen (Luhe) auf der A 7, bei Garlstorf. Eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrt mit dem Sattelzug an dem Feiertag besaß er. Ins Auge fiel den kontrollierenden Beamten aber, dass auf der aktuellen Tachoscheibe bereits Samstag war. Die Kontrolle aller Tachoscheiben der Vortage zeigte, dass der Fahrer die Zeituhr des Kontrollgerätes am Donnerstag um gut 11 Stunden vorgestellt hat, um so eine Tagesruhezeit vorzutäuschen. In Wirklichkeit war er bereits 23 Stunden ununterbrochen unterwegs. Nun musste er die 11 Stunden Ruhezeit sofort antreten. Als Osterei gab es eine Anzeige obenauf.
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