POL-WL: Tiertransportkontrolle der Polizeidirektion Lüneburg +++ Mehrzahl der Fahrzeuge musste beanstandet werden
Thieshope, Polizeiautobahnwache (ots)
Vorfallszeit und -ort: Dienstag, 13.04.2010, 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr Autobahnen A1 und A7 im Bereich der Landkreise Rotenburg und Harburg sowie Bundesstraßen B 209 und B 404 im Bereich der Landkreise Lüneburg und Harburg.
Beamte der Regionalen Kontrollgruppe (RK) der Polizeidirektion Lüneburg führten am heutigen Tage eine gezielte Überprüfung von Lebendtiertransporten durch. Unterstützt wurden sie dabei von Mitarbeitern des Landesamtes für Verbraucherschutz und Amtstierärzten. Insgesamt 16 Tiertransporte wurden angehalten und kontrolliert, davon kamen 4 Transporte aus benachbarten EU-Staaten. Von den 16 Transporten mussten 10 beanstandet werden. Dabei wurde praktisch die gesamte Bandbreite an tierschutzrechtlichen Verstößen festgestellt. Darunter fehlender / zu geringer Raumbedarf, Zulassungsbescheinigungen nicht mitgeführt, Kontrollbücher nicht oder mangelhaft ausgefüllt, Austritt von tierischen Flüssigkeiten aus dem Transportfahrzeug usw.
Von einem Transportunternehmen aus dem Kreis Stormarn (Schleswig-Holstein) wurden zwei Fahrzeuge auf der BAB 1 bei Dibbersen bzw. B 209 im Bereich Hohnstorf / Elbe überprüft. Beide Transportfahrzeuge waren beladen mit Schlachtschweinen und beide Fahrzeuge waren überladen. In einem Fall um 8,75 Prozent, in dem anderen Fall um 18,2 Prozent. Für das letztgenannte Fahrzeug war die Fahrt vorübergehend beendet, hier musste über die Halterfirma ein Umladefahrzeug organisiert werden. Bei diesem Transport war ferner die zur Verfügung stehende Raumfläche für die Tiere um mehr als 20 % unterschritten. Dadurch stehen die Tiere sehr dicht gedrängt und geraten massiv unter Streß.
Auf der BAB 7 im Bereich Egestorf wurde ein Tiertransport aus dem Kreis Güstrow (MV) überprüft. Neben einer Überladung von knapp 10 Prozent musste ferner bei dem Anhänger eine Überhöhe festgestellt werden. Das Fahrzeug war statt 4,00 m bereits 4,12 m hoch, der Grund lag in der doppelstöckigen Beladung des Anhängers mit Schlachtrindern. Auch hier war die zur Verfügung stehende Raumfläche deutlich unterschritten, ferner war das Gespann zu lang. Eine Teilentladung wurde nach Rücksprache mit dem Veterinär des LK Harburg angeordnet.
Für den Tiertransport eines Unternehmens aus dem Kreis Schleswig-Flensburg war die Fahrt auf der B 404 / B 4 im Stadtgebiet Lüneburg nach der Kontrolle ebenfalls beendet. Neben einer geringen Überladung von 6 Prozent, Verstößen gegen die EU-Sozialvorschriften war der Sattelzug ferner zu lang und zu hoch. Ferner mussten die kontrollierenden Beamten noch eine totes Schwein feststellen. Dieses war beim Beladevorgang offensichtlich zwischen Trenngitter und Ladeboden geraten und praktisch erdrosselt worden. Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen den Fahrzeugführer wird geprüft.
Die relativ hohe Beanstandungsquote macht deutlich, dass in diesem Transportsegment weitere Kontrollen unbedingt angezeigt sind.
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