POL-WL: Alkoholprävention - Info-Broschüre "NA TOLL!" für die Aufklärung von Jugendlichen
Landkreis Harburg (ots)
Jetzt beginnt sie wieder: Die Zeit der Dorf- und Erntefeste sowie der Herbstmärkte. Auch im Landkreis Harburg finden an den nächsten Wochenenden entsprechende Veranstaltungen statt. Die örtlichen Vereine und Verbände präsentieren sich, Schausteller sorgen mit ihren Buden und Fahrgeschäften für Spaß und Spannung und für das leibliche Wohl der Festbesucher ist auch gesorgt. Auch der Musikfan kommt auf seine Kosten, denn traditionell finden am Abend oder an den Abenden Musikveranstaltungen statt, die grundsätzlich großen Zuspruch beim Publikum finden.
Problematisch ist jedoch, dass oftmals junge Erwachsene und auch Jugendliche diese Veranstaltungen zum Anlass nehmen, um sich zu betrinken, manche auch hemmungslos. Die Betroffenen scheinen sich über die Folgen dieses exzessiven Alkoholkonsums nicht hinreichend im Klaren zu sein. Der "Kater" am nächsten Morgen ist hier noch das geringste Übel und gerade jüngeren Menschen fehlt die Erfahrung im Umgang mit Alkohol. Das kann dann im schlimmsten Fall zu einer Alkoholvergiftung führen und sogar Todesfälle nach einem Alkoholexzess hat es schon gegeben.
So endete der Tag für einen 15jährigen vor etwa zwei Wochen in Winsen (Luhe) auch nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus. Er lag am späten Abend volltrunken und nicht mehr ansprechbar in der Öffentlichkeit und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Zum Schutz der Jugend beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Geben Sie keinen "harten" Alkohol an Minderjährige ab! - Fordern Sie Minderjährige nie zum (Mit-)Trinken auf! - Seien Sie sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und trinken Sie Alkohol nur in Maßen! - Verkaufen Sie Alkohol nur, wenn Sie sich über das erforderliche Alter vergewissert haben, z.B. durch Vorzeigen des Ausweises. - Auch bei der Gestattung des Konsums sollten die Altersvorgaben kontrolliert werden. - Sprechen Sie mit Ihren Kindern und weisen Sie dieses auf die Gefahren und Risiken übermäßigen Alkoholkonsums hin!
Hinweis
Das Jugendschutzgesetz besagt, dass unter 18jährige aber schon 16jährige in der Öffentlichkeit nur Bier, Wein, Sekt oder Mischgetränke, auf deren Basis, konsumieren dürfen. Spirituosen und branntweinhaltige Getränke sind erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Unter 16jährige dürfen in der Öffentlichkeit gar keinen Alkohol zu sich nehmen.
Deshalb die Bitte, als "erfahrener" Erwachsener Vorbild zu sein, sich im Umgang mit Alkohol verantwortungsbewusst zu verhalten und auch so zu reagieren!
Weitere Informationen und Tipps erhalten Sie unter www.drugcom.de oder www.staygold.de, bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), www.bzga.de, oder örtlichen Beratungsstellen, z.B. beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreis Harburg, Tel. 04171/693-517 sowie beim Beauftragten für Jugendsachen der Polizeiinspektion Harburg, Carsten Bünger unter der Telefonnummer 04181/285-2150.
Bildunterzeile: Carsten Bünger mit der von der BZgA zum Thema herausgegebenen Info-Broschüre speziell für Jugendliche.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Jan Krüger
Telefon: 04181/285-2003 o. 0160/ 97271015
E-Mail: pressestelle (at) pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
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