POL-WL: Wochenendmeldung der Autobahnpolizei Winsen
Winsen (Luhe) (ots)
Trunkenheitsfahrten
Fall 1:
Am 04.März, gegen 05:15 Uhr, wurde in Winsen (Luhe), Osttangente, ein PKW VW Polo angehalten und kontrolliert. Die Fahrzeugführerin, eine 22jährige Frau aus dem Landkreis Harburg, erreichte bei einem Alkotest 1,18 Promille. Ein Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein sichergestellt. Die Dame erwartet nun ein Strafverfahren.
Fall 2:
Am 03.März, gegen 16:00 Uhr, wurde auf der A 7 im Bereich Thieshope ein PKW Fiat aus der Region Hannover angehalten. Der Fahrzeugführer, ein 45jähriger aus der Region Hannover, stand unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Alkotest ergab 0,52 Promille. Da der Hannoveraner bereits in der Vergangenheit wegen eines gleichen Delikts aufgefallen ist erwartet ihn nun ein empfindliches Bußgeld und Fahrverbot.
Fall 3:
Am 04.März, gegen 13:45 Uhr, wurde wieder auf der A 7 im Bereich Seevetal-Ramelsloh ein PKW BMW angehalten. Der Fahrer, ein 27jähriger Hamburger, pustete einen Wert von 0,5 Promille. Auch ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Gleich mehrfach erwischten Beamte der Autobahnpolizei am Wochenende Fahrzeugführer, die ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren.
Fall 1:
Am 03.März, gegen 08:15 Uhr, wurde auf der A39 im Bereich Winsen ein PKW Peugeot aus dem Kreis Lüneburg angehalten und kontrolliert. Fahrzeugführer war ein 24jähriger Tunesier. Er legte einen tunesischen Führerschein vor. Bei der Kontrolle stellte sich jedoch heraus, dass er schon seit März 2011 in Deutschland wohnhaft ist. Laut Fahrerlaubnisrecht bleibt sein Führerschein jedoch nur 6 Monate gültig und hätte in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden müssen.
Sowohl den Fahrzeugführer, als auch den auf dem Beifahrersitz sitzenden Halter des Peugeot erwarten nun Strafverfahren.
Fall 2:
Kurios entwickelte sich die Panne eines PKW auf der A 39 im Bereich Stelle am Morgen des 03.März. Der Opel Vectra aus dem Landkreis Harburg stand im Grünstreifen neben der Autobahn und hatte sich dort festgefahren. Ein Fahrer war nicht vor Ort. Der eingesetzte Streifenwagen rückte zunächst unverrichteter Dinge wieder ab. Als nun der gerufene Abschleppwagen eintraf suchte auch der Streifenwagen die Einsatzstelle nochmals auf. Plötzlich befand sich eine Person im Fahrzeug. Grund: Der Fahrzeugführer, ein 57jähriger aus dem Landkreis Harburg, ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte sich daher vor der Polizei versteckt. Im weiteren Verlauf erschien nun auch die Halterin des PKW vor Ort. Sie gab an, dass sich der Herr das Fahrzeug ohne ihr Wissen und Wollen für seine Fahrt "geliehen" habe.
Den Fahrzeugführer erwarten nun gleich 2 Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Fall 3:
Am 04.März, gegen 09:00 Uhr, wurde auf der A 1 im Bereich Seevetal-Meckelfeld ein PKW Ford aus Hamburg angehalten und kontrolliert. Der Fahrzeugführer, ein 38jähriger Hamburger, ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Im Rahmen der Aufnahme ergibt sich dann, dass kurz vor der Kontrolle noch ein Fahrerwechsel stattgefunden hat. Vorher war derBeifahrer, ein 48jähriger Hamburger, gefahren. Sein Pech: Auch er ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Beide erwartet nur ein Strafverfahren.
Rückfragen bitte an:
Autobahnpolizeikommissariat Winsen (Luhe)
PK Biermann
Tel. 04171-796 200
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