POL-WL: Wochenendmeldung Autobahnpolizei Winsen (Luhe)
Winsen (Luhe) (ots)
Österlicher Reiseverkehr mit Unfällen
Am Freitag staute sich der Verkehr auf der A 1, RF Hamburg, zwischen dem Horster Dreieck und Hamburg vor der Baustelle Höhe Harburg. Trotz Verkehrswarnmeldungen und ausreichend Stauwarnbeschilderung kam es zwischen elf und fünfzehn Uhr in diesem Bereich zu vier Unfällen.
Der erste Unfall ereignete sich gegen 11 Uhr im Maschener Kreuz. Ein 38jähriger Göttinger fuhr mit seinem Pkw Renault auf einen am Stauende bremsenden Pkw VW eines 31jährigen Detmolders auf. Es blieb bei geringem Sachschaden.
Gegen 12:35 Uhr fuhr im Stau eine 41jährige mit einem gemieteten Pkw Citroen auf einen Pkw Golf aus dem LK Stade auf. Die 27jährige Fahrerin des Golf wurde dabei leicht verletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 7.000 Euro geschätzt.
Eine leicht- und eine schwerverletzte Person gab es bei dem Unfall gegen 14:20 Uhr. Auf dem linken Fahrstreifen fuhr mit Schrittgeschwindigkeit am Stauende ein 34jähriger BMW-Fahrer aus Hamburg. Eine nachfolgende 25jährige Mercedes-Fahrerin aus Kaiserslautern erkannte das Stauende, musste aber stark abbremsen. Die hinter ihr fahrende 27jährige VW-Fahrerin aus Braunschweig erkannte die Situation nicht und fuhr fasst ungebremst auf den Mercedes auf. Durch den Aufprall wurde der Mercedes auf den BMW geschoben. Zusätzlich prallte der Mercedes noch gegen die Mittelschutzplanke. Die Fahrerin des Mercedes zog sich leichte Verletzungen zu. Die 28jährige Beifahrerin im Pkw VW wurde schwer verletzt. Beide Personen wurden einem Krankenhaus in Hamburg zugeführt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird auf 30.000 Euro geschätzt.
Gegen 15:00 Uhr kam es zum nächsten Auffahrunfall auf dem linken Fahrstreifen. Ein 36jähriger Fahrer eines VW-Touareg aus dem LK Hildesheim erkannte das Stauende zu spät und fuhr auf den Pkw Volvo eines 43jährigen Hamburgers auf. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 16.000 Euro. Verletzt wurde niemand.
Illegaler Aufenthalt, Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein.
In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Winsen (Luhe) auf der A 7, RF Hamburg, in Höhe Toppenstedt einen Pkw Opel Astra mit Kurzzeitkennzeichen aus Hamburg. Wie sich herausstellte sollte der Pkw von Süddeutschland nach Hamburg überführt werden. Der Fahrer, ein 26jähriger Afghane mit unbekanntem Wohnsitz in Italien zeigte deutliche Anzeichen für Drogenbeeinflussung. Ein durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Vorweisen konnte der Mann lediglich einen internationalen afghanischen Führerschein und einen Pass ohne Visa. Ermittlungen ergaben, dass er schon vor Jahren in Italien Asyl beantragt hat. Ein ihm daraufhin ausgestelltes Dokument berechtigte nicht zum Grenzübertritt, womit er sich illegal in Deutschland aufhielt. Er hätte auch einen nationalen Führerschein besitzen müssen. Nach Vernehmung und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens wurde er in Absprache mit der Ausländerbehörde des LK Harburg entlassen mit der Auflage, Deutschland binnen vier Tage in Richtung Italien zu verlassen.
Ohne Versicherungsschutz überführte ein 30jähriger aus Burkina Faso einen Lkw nach Hamburg. Auf der A 39 wurde er zwischen Winsen/Ost und Winsen/West am Samstagmittag kontrolliert. Die Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt galten nur bis Freitag. Die Fahrt war damit zunächst beendet. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Ohne ausreichende Fahrerlaubnis unterwegs war am Sonntagmittag auf der A 1, RF Hamburg, zwischen Maschen und Harburg, ein Tankwagenfahrer, der eigentlich wegen des gelten Sonntagfahrverbotes kontrolliert wurde. Da es sich um ein Lebensmitteltransport handelte, gab es diesbezüglich keine Beanstandung. Der Fahrer besaß aber nur einen Führerschein für Fahrzeuge bis 12 Tonnen Gesamtmasse (Kl. C1E). Der Tankwagen aus Schleswig-Holstein hatte eine Gesamtmasse von 40 Tonnen. Ein Führerschein der Klasse CE war erforderlich. Vermutlich fährt der Fahrer schon seit drei Jahren so. Für das Strafverfahren werden noch weitere Ermittlungen erfolgen.
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