POL-WL: Wochendmeldung der Autobahnpolizei Winsen (Luhe)
Winsen (Luhe) (ots)
1. Fall (BTM-Fahrt)
Am 31.08.2012, gegen 16.05 Uhr, wurde auf der BAB 7 in Höhe der AS Egestorf ein 24 jähriger Nissan-Fahrer aus Jena angehalten und überprüft. Da er während der Kontrolle einen äußerst nervösen Eindruck machte und stark zitterte vermuteten die kontrollierenden Beamten einen Drogenkonsum. Dieser wurde durch einen Test vor Ort bestätigt. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein Verfahren gegen den Fahrer eingeleitet.
2. Fall (Trunkenheitsfahrt)
Am 01.09.2012, gegen 10.00 Uhr, wurde auf der BAB 1 im Bereich Hittfeld ein 24 jähriger BMW-Fahrer mit Anhänger aus dem Kreis Stormarn angehalten und überprüft.Während der Überprüfung wurde Alkoholgeruch festgestellt. Die anschließende Messung ergab einen Wert von 0,54 Promille. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er muss mit einem Bußgeld von min. 500 Euro rechnen.
3. Fall (Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsunfall)
Am 01.09.2012, gegen 18.25 Uhr, ereignete sich auf der BAB 39 in der Anschlussstelle Winsen Ost ein Verkehrsunfall. Ein 68 jähriger Skoda-Fahrer aus dem LK Lüneburg war im Abfahrtsbereich der AS WL Ost nach links von der Fahrbahn abgekommen und nach überqueren des Grünbereichs und der Auffahrtsspur frontal gegen die Schutzplanke geprallt. Bei der anschließenden Unfallaufnahme wurde starker Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Der Führerschein wurde sichergestellt, ein Verfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Gesamtschaden ca. 10.000 Euro.
4. Fall (Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Führerschein)
Am 02.09.2012, gegen 00.15 Uhr, wurde auf der BAB 1 im Bereich Hittfeld ein 42 jähriger Renault-Fahrer aus dem LK Stade angehalten. Dieser war zuvor durch sein Fahrverhalten (extreme Schlangenlinien) auffällig geworden. Bei der Kontrolle wurde starker Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkotest vor Ort wurde abgelehnt. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Auch hier wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde festgestellt, dass der fahrer nicht im Besitz eines Führerscheines ist.
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