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Wochenendmeldung der Autobahnpolizei 09. bis 11.11.2012
Winsen (Luhe) (ots)
Verkehrsunfälle mit Folgeerscheinungen
Das für die Autobahnpolizei Winsen (Luhe) weitgehend ruhig verlaufene Wochenende zeigte nicht nur wettertechnisch Höhenflüge.
Bei einem Verkehrsunfall am Samstagabend an der Anschlußstelle Maschen auf der Autobahn 39 in Fahrtrichtung Hamburg kam ein 68jähriger Toyota-Fahrer alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab und drehte sich entlang der dortigen Schutzplanke. Seine Fahrt wurde letztendlich an einem Baum beendet. Die aufnehmenden Beamten stellten im angeforderten Rettungswagen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,45 Promille. Eine Blutentnahme wurde im Krankenhaus in Winsen (Luhe) durchgeführt und der Führerschein des leicht verletzten Fahrzeugführers sichergestellt. Zudem droht eine Strafanzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss.
Ebenfalls am Samstagabend wechselte eine Sattelzugmaschine auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Hamburg zwischen Dibbersen und Hittfeld den Fahrstreifen, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Durch dieses Manöver geriet ein 25jähriger Ford-Fahrer ins Schleudern und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Der Fahrzeugführer der Sattelzugmaschine entfernte sich daraufhin unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Ein Strafverfahren gegen den flüchtigen Fahrzeugführer der Sattelzugmaschine wurde eingeleitet.
Auf der Autobahn 7 in Fahrtrichtung Hamburg auf Höhe der Anschlußstelle Egestorf kam ein 21jähriger BMW-Fahrer am Sonntagmorgen ebenfalls alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab. Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen hier jedoch keinen Atemalkohol war, sondern stellten bei einer Überprüfung des Führerscheines eine Fahrerlaubnissperre fest. Somit kann sich dieser Fahrzeugführer neben dem Sachschaden seines Pkw noch um die Kosten des Gerichtsverfahrens kümmern.
Sonstige presserelevante Ereignisse
Aber auch abseits der Einsatzlage wurden strafrechtliche Feststellungen getroffen:
Am Samstagmittag wurde auf der Autobahn 39 in Fahrtrichtung Lüneburg an der Anschlußstelle Winsen (West) ein Pkw mit Anhänger angehalten und kontrolliert. Der 43jährige Fahrzeugführer konnte lediglich einen Führerschein für die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Da die festgestellte Fahrzeugkombination jedoch die Klasse BE zum Führen benötigt, wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis gegen den Fahrzeugführer eingeleitet.
Auch der 64jährige Halter des mitgeführten Pkw, welcher sich auf dem Beifahrersitz befand, wird aus der Verantwortung nicht herauskommen. Auch hier wird eine Strafanzeige wegen Zulassen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Eigentlich verwunderlich ist Folgendes: Der Halter hat die für diese Fahrzeugkombination notwendige Fahrerlaubnis BE und setzte im Anschluss an diese Kontrolle die Fahrt fort.
Rückfragen bitte an:
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