POL-WL: Wochenendmeldung PK BAB Winsen (Luhe)
Winsen/Luhe (ots)
12.000 Euro Sachschaden nach Sekundenschlaf
Am Sonnabend, gegen 07.45 Uhr, ereignete sich auf der A 7, Fahrtrichtung Hamburg, zwischen den Anschlussstellen Egestorf und Garlstorf ein Verkehrsunfall. Ein Sattelzug aus Kirchberg in Bayern war ausgangs einer langgezogenen Linkskurve nach rechts in den Grünbereich abgekommen, hatte mehrere Leitpfosten überfahren, war gegen ein Verkehrszeichen geprallt und schließlich im Böschungsbereich zum Stehen gekommen. Der 38jährige Fahrzeugführer aus Pfarrkirchen konnte auf Befragen keine plausible Erklärung für den Unfall geben. Sein 34jähriger Beifahrer erklärte, dass der Fahrer offensichtlich einen Sekundenschlaf hatte und der Sattelzug deshalb von der Fahrbahn abgekommen sei. Beide Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 12.000 Euro. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Für die Dauer der Bergungsarbeiten wurde der rechte Fahrstreifen in Fahrtrichtung Hamburg gesperrt. Zu nennenswerten Verkehrsbehinderungen kam es nicht.
Führerloses Fahrzeuggespann behindert den Verkehr
Am Sonnabend, gegen 19.00 Uhr, staute sich der Verkehr auf der A 39, in Fahrtrichtung Lüneburg, zwischen den Anschlussstellen Maschen und Winsen-West. Eine zufällig am Einsatzort vorbeikommende Funkstreifenwagenbesatzung wollte der Ursache auf der Grund. Sie fand schließlich einen VW Passat mit Anhänger. Der Pkw stand auf dem Standstreifen, der Anhänger blockierte querstehend komplett den rechten Fahrstreifen. Der Pkw war verschlossen und ein Fahrzeugführer war nicht vor Ort. Offensichtlich war das Gespann mit einer Panne auf dem Standstreifen abgestellt worden und es wurde versäumt, die Handbremse an zu ziehen. Aufgrund leichten Gefälles rollte dann das Gespann rückwärts und war erst nach dem Einknicken des Anhängers zum Stehen gekommen. Wie durch ein Wunder war es zu keinem Verkehrsunfall gekommen. Durch die Polizei wurde ein Abschleppunternehmen zur Beseitigung des Hindernisses angefordert. Zeitgleich mit dem Abschleppfahrzeug traf das Fahrzeug einer anderen Abschleppfirma am Einsatzort ein. Dieser hatte den Auftrag von der Halterin des Pkw erhalten. Neben den doppelten Abschleppkosten erwartet den Fahrzeugführer nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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