POL-WL: ++ Polizei fasst falsche Handwerker - Senioren sollten tausende Euro berappen ++
Buchholz (ots)
Buchholz. Falsche Handwerker, die ein Buchholzer Seniorenpaar betrügen wollten, hielten am späten Dienstagnachmittag die Polizei in Atem. Einer aufmerksamen Mitarbeiterin eines Geldinstituts an der Poststraße fiel um 15.40 Uhr auf, dass ein 81-jähriger Rentner, nachdem er bereits 500 Euro am Automaten gezogen hatte, erneut in der Filiale erschien, um am Schalter 3500 Euro in bar abzuheben. Die Bankangestellte beriet den Senior, dabei kam heraus, dass vor dem Geldinstitut zwei Männer auf das Geld des Rentners warteten. Die Angestellte reagierte genau richtig und informierte die Buchholzer Wache.
Von dort fuhren sofort mehrere Polizisten das Geldinstitut an. Die Tatverdächtigen waren zu diesem Zeitpunkt aber schon geflüchtet. Sie hatten den Rentner dazu bewegt, gemeinsam mit seinem Fahrzeug zur Bank zu fahren. Nun hatten die Täter das Problem, dass ihr eigenes Fahrzeug am Haus des Rentners im Buchholzer Drosselweg stand. Dorthin mussten sie zunächst zu Fuß.
Nach Sachverhaltsklärung fuhr sofort eine Zivilstreife den Tatort an und konnte dort in der Nähe zwei der drei Tatverdächtigen, einen 28-jährigen Stader und einen 29-jährigen Nienburger, vorläufig festnehmen. Beide Männer sind bereits erheblich polizeilich in Erscheinung getreten. Bei ihnen fand sich nur eine geringe Bargeldsumme, die sichergestellt wurde. Mit dem Rest der 500 Euro war vermutlich der dritte Tatverdächtige von dannen gezogen und konnte auch im Rahmen der weiteren Fahndung nicht mehr gestellt werden.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich die drei falschen Handwerker der Ehefrau des Geschädigten für Reinigungsarbeiten auf der Hofauffahrt angeboten hatten. Der Gegenwert der durchgeführten Reinigungsarbeiten dürfte dabei gering anzusetzen sein. Dafür wollten die drei Männer von dem völlig überforderten Seniorenpaar 4000 Euro haben. Die Polizei Buchholz leitete gegen die Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen Wuchers und Betruges ein. Danach mussten sie wegen fehlender Haftgründe nach Personalienfeststellung wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
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