POL-WL: ++ Erneut schwerer Fahrradunfall: Sharan-Fahrerin übersieht Rennrad-Fahrer (Fotos) ++
Buchholz (ots)
Jesteburg. Sehr schwere Verletzungen erlitt am Mittwoch um 15.20 Uhr ein 30-jähriger Rennrad-Fahrer, als eine 34-jährige Sharan-Fahrerin aus Buchholz den entgegenkommenden Radfahrer beim Linksabbiegen von der Schützenstraße in die Straße Am alten Moor übersah. Der Zweiradfahrer erlitt unter anderem schwere innere Verletzungen. Ein Fahrradhelm schützte ihn noch vor schweren Kopfverletzungen. Die Autofahrerin gab an, dass sie den Rennrad-Fahrer nicht gesehen habe. Sie erlitt einen Schock.
Eine Zeugin berichtete den Polizeibeamten aus Buchholz bei der Unfallaufnahme, dass der Sharan vor der Einmündung nach links geblinkt habe und ohne anzuhalten eingebogen sei. Der Radfahrer sei vorschriftsmäßig aus Richtung Asendorf kommend auf dem rechten Radweg gefahren, mit dem Sharan kollidiert und hoch durch die Luft geflogen. Dabei erlitt er neben inneren Verletzungen auch sehr schwere Verletzungen am Arm. Der Helm des Radfahrers brach zwar innen, schützte aber den Kopf des in Stockholm lebenden Mannes aus Stelle vor schweren Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Der Radfahrer wurde noch vor Ort notbehandelt und unverzüglich mit dem Rettungshubschrauber Christoph Hansa in das Hamburger Unfallkrankenhaus Boberg geflogen.
Die Polizei Buchholz musste in den letzten Wochen wiederholt schwere Fahrradunfälle aufnehmen. Teilweise hielten sich dabei die Radfahrer nicht an die Vorschriften und fuhren beispielsweise auf falschen Seite, oder sie wurden von Autofahrern übersehen. Die Buchholzer Polizei wird daher in der nächsten Zeit verstärkt auf den Radverkehr achten. Dabei steht besonders die richtige Radwegebenutzung im Fokus der Beamten. Fußwege mit dem Zusatzschild "Fahrrad (Symbol) frei" dürfen übrigens nur mit Schrittgeschwindigkeit gleichberechtigt mit den Fußgängern befahren werden. Auch auf den Fahrradschutzstreifen in der Bremer Straße wird die Polizei achten. Er darf von Autofahrern nur "bei Bedarf", also wenn es erforderlich ist, befahren werden.
Fotos: Unfallstelle in Jesteburg
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