POL-WL: Polizei sucht Eigentümer eines Fahrrades ++ Seevetal/Maschen - Einbruch in Friseursalon ++ Seevetal/Hittfeld - Einbruch in Reihenhaus ++ Seevetal/Meckelfeld - Ohne Versicherungsschutz unterwegs
Tostedt (ots)
Polizei sucht Eigentümer eines Fahrrades
Am 20.12.2017 nahmen Beamte einen 25-jährigen Mann fest, nachdem sie ihn bei dem Versuch, ein Fahrrad zu stehlen, beobachtet hatten (siehe PM v. 21.12.17: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59458/3821765)
Das Fahrrad wurde sichergestellt. Allerdings konnte es bis heute keinem Geschädigten zugeordnet werden, da der Diebstahl des Fahrrades scheinbar nicht bei der Polizei gemeldet worden ist. Es handelt sich um einen silberfarbenes Herrenrad mit Kettenschaltung und gefederter Aufhängung. Zwei Fotos sind der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Harburg beigefügt. Der Eigentümer wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 04182 28000 bei der Polizei in Tostedt zu melden.
Seevetal/Maschen - Einbruch in Friseursalon
In der Nacht zu Dienstag, in der Zeit zwischen 18 Uhr und 8:20 Uhr, drangen Diebe in einen Friseursalon an der Schulstraße ein. Die Täter hebelten eine rückwärtige Tür auf und durchsuchten den Kundenbereich. Sie erbeuteten etwas Wechselgeld sowie ein Mobiltelefon und entkamen unbemerkt.
Seevetal/Hittfeld - Einbruch in Reihenhaus
Ein Mittelreihenhaus an der Straße Hufeisen ist in der Nacht zu Dienstag von Dieben heimgesucht worden. Die Täter nutzten die Abwesenheit der Geschädigten aus und betraten in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr durch einen zuvor aufgehebeltes Fenster die Wohnräume. Im Anschluss suchten sie in mehreren Schränken nach Wertsachen. Was die Täter alles erbeuteten, steht noch nicht fest. Allein der Sachschaden beläuft sich auf rund 1000 EUR.
Seevetal/Meckelfeld - Ohne Versicherungsschutz unterwegs
Am Dienstag, gegen 16:00 Uhr, stoppten Beamte einen 21-jährigen Hamburger, der auf dem Rehmendamm mit einem Land Rover unterwegs war. Der Mann hatte während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon telefoniert. Als die Polizisten die Daten für das Bußgeldverfahren aufnahmen und diese überprüften, kam heraus, dass für den Wagen gar kein Versicherungsschutz besteht und die Kennzeichen zu entstempeln sind. Daraufhin wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt. Die Zulassungsbescheinigung stellten die Beamten sicher.
Gegen den 21-jährigen Fahrer sowie die 49-jährige Halterin des Fahrzeugs wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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