POL-WL: Jugendkriminalität in Buchholz - Haftbefehl für 16-jährigen Jugendlichen
Buchholz (ots)
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Seit September vergangenen Jahres beschäftigt eine Gruppe Jugendlicher die Polizei in Buchholz. Im November hatte es dazu unter anderem einen runden Tisch mit Polizei, Verwaltung, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und weiteren Institutionen gegeben. In der Folge waren für vier Jugendliche, die damals im Alter von 14-17 Jahren waren, Aufenthaltsverbote für Teile der Buchholzer Innenstadt und zwei Ortsteile erlassen worden.
Einschlägige Raubstraftaten zum Nachteil anderer Jugendlicher, wie sie bis dahin von der Gruppe vermehrt begangen worden waren, gab es seitdem fast nicht mehr. Zudem konnte die Polizei beobachten, dass es innerhalb der Gruppe zu Verschiebungen und Differenzen gekommen war. Dennoch sorgten Teile der Jugendlichen immer wieder für Polizeieinsätze durch Verkehrsstraftaten, Drogen- und Eigentumsdelikte oder Verstöße gegen die Aufenthaltsverbote.
Ein 15-Jähriger, der mehrmals die Aufenthaltsverbote missachtet und deswegen von der Polizeidirektion Lüneburg zahlreiche Bußgeldbescheide erhalten hatte, wurde zwischenzeitlich einige Tage in Ersatzzwanghaft genommen, bis die Familie die fälligen Bußgelder bezahlte. Nach einer weiteren Straftat, die ihm zur Last gelegt wird, sitzt der mittlerweile 16-Jährige jetzt in Untersuchungshaft. Er wird beschuldigt, im Juli an einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Jugendlichen beteiligt gewesen zu sein. Weil er nach der Tat mehrmals auf den Jugendlichen eingewirkt hatte, um ihn von einer Aussage bei der Polizei abzubringen, erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr. Dieser wurde in der letzten Woche von Beamten des Zentralen Kriminaldienstes vollstreckt. Am Donnerstag lieferten sie den 16-Jährigen in eine Jugendhaftanstalt ein.
Ein weiterer 15-Jähriger aus der Gruppe sitzt derzeit in einem vierwöchigen Dauerarrest, weil er Sozialstunden, die ihm wegen eines Strafverfahrens auferlegt worden waren, nicht erbracht hatte.
Für Julia Martens, Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes, ein wichtiges Signal: "Bei Jugendlichen Intensivtätern kommt unsere Prävention an ihre Grenzen, weil die Täter scheinbar Erfolg mit ihrer Masche haben und sich unangreifbar fühlen. Dies ist auch für die Geschädigten schwer auszuhalten. Die konsequente Verfolgung der Straftaten im Sinne der Repression, im Extremfall eben auch Untersuchungshaft für einen 16-jährigen, kann ein deutliches Signal für die Täter sein, dass ihr Handeln früher oder später doch Konsequenzen hat."
Die Staatsanwaltschaft Stade hat inzwischen in zahlreichen Verfahren Anklage erhoben, sodass die ersten Verhandlungen vor dem Jugendgericht in den nächsten Wochen und Monaten zu erwarten sind.
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