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Polizeiinspektion Harburg

POL-WL: Gemeinsame Pressemitteilung der Samtgemeinde und der Polizei Tostedt

Tostedt (ots)

Fünf Aufenthaltsverbote für Gewalttäter und
Vandalen bereits ausgesprochen
Neues Sicherheitskonzept von Polizei und Ordnungsamt in Tostedt
Nachdem sich Klagen von Geschäftsleuten über Graffiti und 
Beschädigungen häuften, Jugendliche und Erwachsene von Gewalttätern 
bedroht und verletzt wurden und die Kosten für Vandalismusschäden in 
die Höhe schnellten, gehen Polizei und Ordnungsamt in Tostedt jetzt 
neue Wege.
"Es sind fast immer die Gleichen, die teils aus Frust, teils aus 
Langeweile für unseren Ort zu einem Problem werden. Sie müssen sich 
in der Gruppe hervortun und schlagen dann über die Stränge." Zwei 
Tostedter Feuerwehrmänner wurden kürzlich beim Versuch verletzt, eine
Schwangere und deren Begleiter vor solchen Halbstarken zu schützen. 
Auch bei den zahlreichen Osterfeuern gab es Verletzte. Damit soll 
jetzt Schluss sein:
Wer in Tostedt immer wiederholt Schaden anrichtet, Menschen 
bedroht oder verletzt, bekommt jetzt ein Aufenthaltsverbot. Je nach 
Schwere der Vorkommnisse dürfen sich die Täter nur im Ortskern oder 
auch, wer nicht dort wohnhaft ist,  in ganz Tostedt nicht mehr 
aufhalten. Bis zu einem halben Jahr kann so ein Aufenthaltsverbot 
dauern. "Es geht uns neben der strafrechtlichen Verfolgung der Taten 
hier insbesondere um den Schutz der Allgemeinheit - denn wenn die 
Gewalttäter aus dem Ort "verbannt" sind, wird auch das 
Sicherheitsgefühl wieder wachsen!", so Holger Guse, Leiter der 
Polizeistation in Tostedt.
Die neuen Möglichkeiten des Nds. Gesetzes über Sicherheit und 
Ordnung (SOG), nicht nur Platzverweise auszusprechen, sondern 
Personen bei entsprechendem Anlass auch länger den Zutritt zu 
bestimmten Plätzen zu verbieten, haben zu diesem praxisorientierten 
Ansatz von Polizei und Ordnungsamt geführt. Jürgen Lürtzing, stellv. 
Fachbereichsleiter im Tostedter Rathaus: " Die bislang fünf 
betroffenen Personen haben sich bei ihrer Anhörung im Ordnungsamt 
durchaus einsichtig gezeigt, denn ihre Taten waren ihnen noch frisch 
im Gedächtnis. Die Folgen sind daher logisch und nachvollziehbar. 
Osterfeuer, Schützenfest und Disco sind jetzt erst einmal tabu!"
Und wenn gegen die Aufenthaltsverbote verstoßen wird, wird's 
teuer. Zwischen zweihundert und fünfhundert Euro betragen die 
Zwangsgelder, die im Falle eines Verstoßes sofort kassiert werden. 
Das Portemonnaie als Lehrmeister! "Zwangsgelder sind keine Strafen. 
Sie sollen aber unsere Maßnahmen durchsetzen. Wer sich an die Regeln 
hält, spart Geld!" Ein Konzept das ankommt. Zahlreiche Geschäftsleute
haben den neuen Ansatz bereits begrüßt. Sie gewinnen Sicherheit für 
ihre Kunden und sparen viel Geld für Reparaturen.
Auch unter dem Gesichtspunkt, gerade jugendlichen Tätern 
frühzeitig präventiv Grenzen zu setzen, um sie nicht später bestrafen
zu müssen, versprechen sich Ordnungsamt und Polizei wichtige Signale.
" Wir werden das neue Instrument gegen Personen einsetzen, die immer 
wieder auffällig sind. Dadurch wird sicher auch die Bereitschaft 
steigen, gewalttätige Übergriffe zu melden", hofft Guse.
Zusatz für die Redaktionen: Kontakte zu Ansprechpartnern von der 
Samtgemeinde, Polizei und Geschäftsleuten aus Tostedt können über die
Pressestelle der PI Harburg erfragt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Matthias Rose
Telefon: 04171/796-333 o. 0160/969 74 055
E-Mail: matthias.rose@polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Harburg, übermittelt durch news aktuell

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