POL-WL: Gemeinsame Pressemitteilung der Samtgemeinde und der Polizei Tostedt
Tostedt (ots)
Fünf Aufenthaltsverbote für Gewalttäter und Vandalen bereits ausgesprochen Neues Sicherheitskonzept von Polizei und Ordnungsamt in Tostedt
Nachdem sich Klagen von Geschäftsleuten über Graffiti und Beschädigungen häuften, Jugendliche und Erwachsene von Gewalttätern bedroht und verletzt wurden und die Kosten für Vandalismusschäden in die Höhe schnellten, gehen Polizei und Ordnungsamt in Tostedt jetzt neue Wege.
"Es sind fast immer die Gleichen, die teils aus Frust, teils aus Langeweile für unseren Ort zu einem Problem werden. Sie müssen sich in der Gruppe hervortun und schlagen dann über die Stränge." Zwei Tostedter Feuerwehrmänner wurden kürzlich beim Versuch verletzt, eine Schwangere und deren Begleiter vor solchen Halbstarken zu schützen. Auch bei den zahlreichen Osterfeuern gab es Verletzte. Damit soll jetzt Schluss sein:
Wer in Tostedt immer wiederholt Schaden anrichtet, Menschen bedroht oder verletzt, bekommt jetzt ein Aufenthaltsverbot. Je nach Schwere der Vorkommnisse dürfen sich die Täter nur im Ortskern oder auch, wer nicht dort wohnhaft ist, in ganz Tostedt nicht mehr aufhalten. Bis zu einem halben Jahr kann so ein Aufenthaltsverbot dauern. "Es geht uns neben der strafrechtlichen Verfolgung der Taten hier insbesondere um den Schutz der Allgemeinheit - denn wenn die Gewalttäter aus dem Ort "verbannt" sind, wird auch das Sicherheitsgefühl wieder wachsen!", so Holger Guse, Leiter der Polizeistation in Tostedt.
Die neuen Möglichkeiten des Nds. Gesetzes über Sicherheit und Ordnung (SOG), nicht nur Platzverweise auszusprechen, sondern Personen bei entsprechendem Anlass auch länger den Zutritt zu bestimmten Plätzen zu verbieten, haben zu diesem praxisorientierten Ansatz von Polizei und Ordnungsamt geführt. Jürgen Lürtzing, stellv. Fachbereichsleiter im Tostedter Rathaus: " Die bislang fünf betroffenen Personen haben sich bei ihrer Anhörung im Ordnungsamt durchaus einsichtig gezeigt, denn ihre Taten waren ihnen noch frisch im Gedächtnis. Die Folgen sind daher logisch und nachvollziehbar. Osterfeuer, Schützenfest und Disco sind jetzt erst einmal tabu!"
Und wenn gegen die Aufenthaltsverbote verstoßen wird, wird's teuer. Zwischen zweihundert und fünfhundert Euro betragen die Zwangsgelder, die im Falle eines Verstoßes sofort kassiert werden. Das Portemonnaie als Lehrmeister! "Zwangsgelder sind keine Strafen. Sie sollen aber unsere Maßnahmen durchsetzen. Wer sich an die Regeln hält, spart Geld!" Ein Konzept das ankommt. Zahlreiche Geschäftsleute haben den neuen Ansatz bereits begrüßt. Sie gewinnen Sicherheit für ihre Kunden und sparen viel Geld für Reparaturen.
Auch unter dem Gesichtspunkt, gerade jugendlichen Tätern frühzeitig präventiv Grenzen zu setzen, um sie nicht später bestrafen zu müssen, versprechen sich Ordnungsamt und Polizei wichtige Signale. " Wir werden das neue Instrument gegen Personen einsetzen, die immer wieder auffällig sind. Dadurch wird sicher auch die Bereitschaft steigen, gewalttätige Übergriffe zu melden", hofft Guse.
Zusatz für die Redaktionen: Kontakte zu Ansprechpartnern von der Samtgemeinde, Polizei und Geschäftsleuten aus Tostedt können über die Pressestelle der PI Harburg erfragt werden.
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