POL-WL: Polizei überprüft das Sonntagsfahrverbot für Schwerverkehrsfahrzeuge +++ Mehr als 20 Prozent fuhren schwarz
Thieshope (ots)
Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg hat am gestrigen Sonntag, 15.10.2006, eine gezielte Überwachung des Sonntagsfahrverbotes durchgeführt.
Die 14 Beamten aus verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Lüneburg kontrollierten zu diesem Zwecke in der Zeit von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr mehr als 80 Schwerverkehrsfahrzeuge. Als Kontrollraum hatte der Einsatzleiter, Polizeioberkommissar Oliver Kues von der Autobahnpolizei Winsen (Luhe), den Großraum rund um das Autobahnkreuz Maschen festgelegt. Namentlich auf der Autobahn 1 im Bereich Hollenstedt - Sittensen sowie auf der Autobahn 7 im Bereich Seevetal - Egestorf waren die 7 mobilen Kontrollteams der Polizei unterwegs. Aus dem fließenden Verkehr heraus wurden Sattelzüge sowie Lkw mit Anhänger angehalten und überprüft. Ein wesentliches Augenmerk lag vor dem Hintergrund des Sonntagsfahrverbotes natürlich bei der Überprüfung der Ladepapieren sowie des Ladegutes.
Zum Hintergrund: An Sonn- und Feiertagen darf lt. Straßenverkehrsordnung in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr kein Lkw mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie kein Lkw mit Anhänger unabhängig vom Gesamtgewicht, auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Bestimmte Ladegüter wie frische Milch, frisches Obst etc. sind von diesem Verbot ausgenommen, d.h. sie dürfen transportiert werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Unternehmer eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bei seiner zuständigen Kommune erhält. Er darf dann mit dieser Ausnahmegenehmigung Güter an Sonn- und Feiertagen befördern, deren Transport eigentlich verboten ist.
Insgesamt mussten von den 84 kontrollierten Fahrzeugen 52 beanstandet werden. Im Rahmen der gut achtstündigen Kontrolle wurden bei 20 Fahrzeugen Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt. In jedem Fall wurde die Weiterfahrt bis zum Ablauf der Sonntagsfahrverbotes um 22.00 Uhr untersagt. In 4 Fällen verstießen die Fahrzeugführer gegen die Auflagen aus ihren Ausnahmegenehmigung. Neben Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot waren die Fahrzeugführer in 20 Fällen zu lange am Steuer bzw. hatten zu wenig geschlafen. In neun Fällen war die Ladung nicht korrekt gesichert, bei drei Fahrzeugen mussten technische Mängel konstatiert werden.
Besondere Fälle: Ein Fahrzeugführer aus Estland wollte besonders trickreich die Kontrolle ins Leere laufen lassen. Er hatte bei seinem Sattelauflieger das Kühlaggregat eingeschaltet, so dass der Eindruck entstehen sollte, hier werde eine kühlbedürftige, leichtverderbliche Ware befördert. Die Kontrolle des Laderaums ergab jedoch, dass Stahlprofile geladen waren. Außerdem war der Sattelzug um 7 % überladen. Damit war die Fahrt zunächst zu Ende. Ferner wurde vor Ort eine erheblich Kaution (Sicherheitsleistung) fällig. Bei einem dänischen Sattelzug ergab die Nachschau im Laderaum, dass Plastikelemente befördert wurden. Der Fahrzeugführer konnte hierfür keine Genehmigung vorlegen, daher war auch für ihn die Fahrt bis 22.00 Uhr beendet. Ein griechischer Fahrer auf einem deutschen Sattelzug legte bei der Kontrolle Schaublätter vor, die so häufig überschrieben waren, dass die Auswertung erhebliche Zeit in Anspruch nahm. Letztendlich wurden gravierende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, der Mann musste eine Kaution in Höhe von 200 Euro hinterlegen.
An der Kontrolle nahm auch Frau Spengler, Leiterin der Bußgeldstelle des LK Harburg, teil. Ferner wurden die Kontrollteams der Polizei durch Herrn Felton von der Gewerbeaufsicht Celle unterstützt.
Die Polizeibeamten stellten ferner fest, dass von den kontrollierten 84 Fahrzeugen knapp 30 eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot hatten. Damit wurde das Ergebnis einer Kontrolle bestätigt, die im Februar d.J. stattfand. Auch damals waren 20-30 % aller Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen ausgestattet. Es ist leider festzuhalten, das viele dieser Genehmigung praktisch einen Freifahrtschein für die Beförderung jeglicher Güter an Sonn- und Feiertagen darstellen. Der eigentliche Zweck der Fahrverbotes, eine deutliche Verringerung des Schwerlastverkehrs an diesen Tage, wird mit dieser Genehmigungspraxis ad absurdum geführt.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lüneburg
Regionale Kontrollgruppe
POK Oliver Kues
Tel. 0173 / 865 73 98
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