POL-WL: Polizei verwarnt geringfügige Ordnungswidrigkeiten an Ort und Stelle - Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Harburg und der Polizeiinspektion Harburg
Winsen/L. (ots)
Winsen/L., 06.12.06 Die Polizei im Landkreis Harburg wird künftig geringfügige Ordnungswidrigkeiten an Ort und Stelle mit gebührenpflichtigen Verwarnungen ahnden können.
Am heutigen Tag unterzeichneten Vertreter des Landkreises Harburg, aller Kommunen des Landkreises sowie der Polizeiinspektion Harburg eine Vereinbarung zum sogenannten kommunalen Tatbestandskatalog
Wie es im Straßenverkehr mit Verkehrsordnungswidrigkeiten schon lang geübte Praxis ist, können im Landkreis Harburg ab sofort, orientiert an dem kommunalen Tatbestandskatalog, auch für geringfügige allgemeine Ordnungswidrigkeiten Verwarngelder bis zu einer Höhe von 35 Euro durch die Polizei erhoben werden. Werden die Verwarngelder nicht vor Ort bezahlt, oder der Verstoß liegt außerhalb des Verwarnungsbereichs, erfasst die Polizei die Zuwiderhandlung mittels eines Datenermittlungsbeleges (DEB) und leitet diesen direkt zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stadt oder Gemeinde weiter. Bislang mussten für jedes ordnungswidrige Verhalten außerhalb der verkehrsrechtlichen Bestimmungen Anzeigen geschrieben und anschließend zeitaufwendig bis zur Abgabe an die zuständige Verwaltungsbehörde bearbeitet werden.
Damit erhält die Polizei ein Instrument, entsprechende Zuwiderhandlungen zeitnah zu ahnden und somit eine höhere abschreckende Wirkung zu erzielen. Für den Bürger ergibt sich eine bessere Transparenz und Kostenreduzierung. Es gelten kreisweit einheitliche Vorschriften sowie Regelsätze und häufig entfällt die Verwaltungsbearbeitungsgebühr.
Die Tatbestände ergeben sich u.a. aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz, wie z.B. Ruhestörungen sowie dem Feiertagsgesetz, Melde- und Passrecht, dem nds. Naturschutzgesetz und weiteren bundes- und landesrechtlichen Normen.
Im Landkreis Uelzen wurde dieses Projekt nach Initiative der Uelzener Polizei bereits im Februar 2005 umgesetzt. Im ersten Jahr erfolgten mehr als 200 Ahndungen von Verstößen, ohne dass es zu einem Beschwerde- oder Widerspruchsverfahren kam.
Die positive Resonanz bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden sowie innerhalb der Polizei führte dazu, dass viele andere Kommunen, auch aus anderen Bundesländern, an einer Übernahme des Verfahrens interessiert sind. Einige Landkreise haben das Verfahren in ähnlicher Form bereits eingeführt oder befinden sich in der Umsetzungsphase.
Der Städte- und Gemeindebund hat sich für ein solches Verfahren ausgesprochen, da Transparenz geschaffen und Zeit gespart werden kann.
(Bilder der Unterzeichnung sind in der digitalen Pressemappe der PI Harbrg eingestellt und können heruntergeladen werden.
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