POL-ROW: Fernfahrerstammtisch-Auftakt 2019 mit neuem Stempel und neuem Gefahrgutrecht
Sittensen BAB 1 (ots)
Jeder kennt die großen Tankzüge mit den kleinen orangenen Tafeln. Aber es fahren auch andere Fahrzeuge Gefahrgut. Hierzu gibt es strenge Vorschriften, die sich alle zwei Jahre ändern. 2019 war es wieder soweit. Was hat sich im neuen Gefahrgutrecht 2019 geändert?
Dieses umfassende Thema war der Startschuss in das neue Jahr mit dem 170. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg am vergangenen Mittwochabend an der Rastanlage Ostetal (Süd), direkt an der BAB 1.
Als Referent konnte Polizeihauptkommissar Biermann von der Autobahnpolizei Winsen/Luhe gewonnen werden. Dieser befasst sich seit vielen Jahren mit dem Gefahrgutrecht und konnte so auch als Mitglied des Arbeitskreises Gefahrgut im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus seinem umfangreichen Erfahrungsschatz zum Thema berichten.
Einleitend klärte PHK Biermann die 34 Teilnehmer darüber auf, dass es nur wenige strukturelle Änderungen im neuen Gefahrgutrecht gibt. Begriffe wie "Gefahr" und "Risiko" werden einheitlicher verwendet. Es gibt zudem Änderungen bei der Beförderung von Maschinen und Geräten. Hier wurden zwölf neue UN-Nummern geschaffen, die diverse Varianten von "Gefahrstoffen" in Gegenständen, Geräten und Maschinen abdecken sollen. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Proben organischer Stoffe ab 2019 als "energetische Proben" transportiert werden. Eine dieser Voraussetzungen ist die adäquate Verpackung. Hierfür gibt es neue Sondervorschriften und neue Klassifizierungsrichtlinien.
Die übliche Übergangsfrist geht bis zum 30.06.2019. Solange kann auch das alte Gefahrgutrecht 2017 noch angewendet werden, so PHK Biermann.
Biermann stellte noch weitere Änderungen im Gefahrgutrecht vor. So wurde insbesondere der Containertransport erleichtert, da nur noch ein einheitlicher Aufkleber genutzt wird. Es wurden diverse Übergangsvorschriften gestrichen. Die Sicherheitsvorschriften wurden auch auf den Versand ausgeweitet. Dies gilt erst ab dem 01.01.2023. In Deutschland ist diese Änderung jedoch längst in nationalen Vorschriften geregelt.
Des Weiteren gab es noch kleinere Änderungen unter anderem bei dem Verzeichnis der Güter, bei der Kennzeichnung und Bezettelung, bei der Dokumentation und bei der Beladung und Handhabung.
PHK Biermann enthielt den aufmerksamen Teilnehmern auch etwas "Zukunftsmusik" nicht vor. Hier ging es unter dem Stichwort "Telematik" um elektronische Beförderungspapiere, die im Jahr 2021 auf europäischer Ebene eingeführt werden könnten. Thema war aber auch eine Beförderung in Elektro-Fahrzeugen.
Nachdem Polizeihauptkommissar Biermann alle wissbegierigen Teilnehmer erfolgreich beschult hat, ging er noch auf die Maßnahmen und Meldepflichten bei Unfällen ein. Gefahrgutunfälle können vielfältig sein. So reicht schon ein kleiner hervorstehender Nagel in einer Palette aus, der einen daraufgestellten Kanister beschädigt, um weitreichende Folgen zu verursachen. Mangelndes Feingefühl bei der Beladung mit Fässern kann auch zu beschädigten Fässern führen. Diese können dann auslaufen. Der Fahrzeugführer hat hier die Pflicht, die nächstgelegene Behörde, in der Regel die Polizei, zu verständigen.
Zum Abschluss untermauerte PHK Biermann seine Präsentation mit mehreren eindrucksvollen Videos, die noch einmal deutlich machten, wie wichtig die Beachtung der Gefahrgutvorschriften ist und wie schnell und unerwartet Unfälle geschehen können.
Ganz unter dem Motto "Neues Jahr, neuer Stempel" hat das Team des Fernfahrerstammtisches den ersten Fernfahrerstammtisch 2019 ausklingen lassen. Das Team erhielt einen neuen optisch herausragenden Stempel mit dem die Pässe der Teilnehmer abgestempelt werden.
Der nächste Fernfahrerstammtisch findet am 06.03.2019, mit dem Thema "Tatort Autobahn" wieder an der Rastanlage Ostetal in Fahrtrichtung Hamburg, statt.
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PK Alexander Plümpe
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E-Mail: fernfahrerstammtisch@pd-lg.polizei.niedersachsen.de
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