POL-ROW: ++ 27-Jähriger fährt berauscht über die Hansalinie ++ Sonntagsfahrverbot missachtet - Vermögensabschöpfung angeregt ++ Trunkenheitsfahrt nach Party gestoppt - Strafverfahren eingeleitet ++
Rotenburg (ots)
27-Jähriger fährt berauscht über die Hansalinie
Gyhum/BAB 1. Ein 27-jähriger Fahrzeugführer wurde am späten Sonntagabend gegen 23:30 Uhr durch Beamte der Rotenburger Verfügungseinheit auf der Hansalinie in Fahrtrichtung Hamburg kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle erkannten die geschulten Beamten Anzeichen für eine Berauschung des Fahrers. Weitere Tests konnten den Verdacht schlussendlich erhärten. Dem Mann wurde auf der Autobahnwache Blut entnommen und zusätzlich die weitere Fahrt für 24 Stunden untersagt. Er muss sich nun für das Fahren unter der Wirkung von berauschenden Mitteln verantworten.
Sonntagsfahrverbot missachtet - Vermögensabschöpfung angeregt
Elsdorf/BAB 1. Beamte der Autobahnpolizei Sittensen kontrollierten am Sonntagnachmittag gegen 14:30 Uhr einen Sattelzug, welcher gerade in Richtung Hansestadt Bremen fuhr. Bei der Routine-Überprüfung mussten die Beamten feststellen, dass die Transportfirma bzw. der 51-jährige Berufskraftfahrer keine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot besaß. Die geladene Ware hätte somit nicht transportiert werden dürfen. Neben dem Bußgeld regt die Polizei eine Vermögensabschöpfung des finanziellen Vorteils der unerlaubten Fahrt an.
Pkw ohne Pflichtversicherung geführt
Rotenburg. Beamte der Rotenburger Polizei stellten am vergangenen Sonntagabend, gegen 22:21 Uhr, einen Pkw ohne Versicherungsschutz fest. Im Bereich der Verdener Straße wurde der Fahrzeugführer samt Pkw Toyota angehalten und von den Beamten überprüft. Da der 21-jährige Fahrzeugführer im Rahmen der Kontrolle keinen gültigen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorweisen konnte, leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein. Der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Ohne Führerschein und unter der Wirkung von Kokain - Polizei stoppt gefährliche Autobahnfahrt
Tiste/BAB 1. Am Abend des vergangenen Sonntags fiel einer Streifenwagenbesatzung der Rotenburger Verfügungseinheit auf der Bundesautobahn 1 ein Pkw Daimler mit Hamburger Zulassung auf. Als die Beamten sich gegen 19:55 Uhr dazu entschlossen das Fahrzeug zu kontrollieren, wurde der 38-jährige Fahrzeugführer zunächst auf die Raststätte "Ostetal Süd" geleitet. Schnell mussten die Beamten feststellen, dass etwas nicht stimmte. Der Mann besaß keine Fahrerlaubnis. Außerdem stellten die Beamten fest, dass der 38-Jährige vermutlich unter der Wirkung von Kokain stand. Dem Mann wurden die Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung der Weiterfahrt abgenommen. Außerdem wurde ihm auf der Wache Blut entnommen. Er wird sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Fahrens unter der Wirkung von Rauschmitteln verantworten müssen.
21-Jähriger fährt berauscht Auto und besitzt keinen Führerschein
Sottrum/BAB 1. Gegen 15:54 Uhr am Sonntagnachmittag wurde der 21-jährige Fahrzeugführer eines Pkw VW Golf auf der Autobahn 1 zwischen Bremen und Hamburg durch Beamte der Autobahnpolizei Sittensen kontrolliert. Der Mann konnte den Beamten keinen Führerschein vorzeigen und es ergab sich der Verdacht einer Berauschung durch THC. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und Blut entnommen. Er wird sich nun für sein Fehlverhalten verantworten müssen.
Trunkenheitsfahrt nach Party gestoppt - Strafverfahren eingeleitet
Rotenburg. Sonntagmorgen, gegen 05:00 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizei Rotenburg in der Harburger Straße den Pkw Fiat eines 39-jährigen Mannes. Die drei Insassen gaben an, dass sie von einer Feier kämen. Eine Überprüfung der Atemalkoholkonzentration beim Fahrer zeigte dann den besorgniserregenden Wert von 1,06 Promille. Da der Mann im Verlauf der polizeilichen Maßnahmen zusätzliche Ausfallerscheinungen hatte und erneut einen Wert von 1,08 Promille pustete, musste ihm eine Fahruntüchtigkeit unterstellt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und auf der Wache Blut entnommen. Er konnte nicht weiterfahren. Um einen beweissicheren Alkoholwert zu erhalten, wurde das Blut zur weiteren Untersuchung in ein Labor geschickt.
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