POL-ROW: Wochenendmeldung der Polizeiinspektion Rotenburg vom 28.12-29.122024
Rotenburg (Wümme) (ots)
Rotenburg: Feuer in der Fußgängerzone - Zeugenaufruf - Am 28.12.2024, gegen 23.34 Uhr, kam es zur Meldung eines lauten Knalls in der Großen Straße im Bereich des dortigen Reformhauses, am Beginn der Fußgängerzone. In der Folge konnte an gleicher Stelle eine Rauchentwicklung wahrgenommen werden. Die sofort informierte Feuerwehr und die Polizei konnten letztlich am Gebäude eine brennende Markise/Überdach feststellen, welche durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr gelöscht werden konnte. Hierdurch konnte auch ein Übergreifen auf das Gebäude verhindert werden. Der Schaden wird seitens der Polizei auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Direkt vor der Erstmeldung konnte in unmittelbarer Nähe ein weißer Mercedes Benz wahrgenommen werden, welcher die Große Straße, vom Neuen Markt kommend, befuhr. Aus diesem Pkw wurde offensichtlich wiederholt Silvesterfeuerwerk gezündet und geworfen. Zeugen die Angaben zu weiteren Beobachtungen, insbesondere möglicher Kennzeichen oder weiterer Pkw oder Personen machen können, werden gebeten sich mit der Polizei in Rotenburg in Verbindung zu setzen. 04261/9470
Scheeßel/Veersebrück: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß Am 28.12.2024, gegen 00.38 Uhr, kam es im Bereich der Einmündung zur B 75/K 224, zu einem Verkehrsunfall. Ein alleinbeteiligter Fahrzeugführer aus Scheeßel kam im Einmündungsbereich aus bislang ungeklärter Ursache nicht zum Stehen, sondern rutschte über die B 75 in ein gegenüberliegendes Waldstück. Der 45-jährige Fahrzeugführer des verunfallten Pkw Tesla wurde leicht verletzt, musste sich jedoch einem Alkotest unterziehen. Dieser ergab einen Wert, welcher eine anschließende Blutentnahme zur Folge hatte. Weiterhin wurde der Führerschein sichergestellt. Ein ebenfalls im Fahrzeug befindlicher Hund kam offensichtlich mit dem Schrecken davon und konnte im Anschluss aller Maßnahmen an sein Herrchen übergeben werden.
Rotenburg: Ruhestörungen
Bereits seit dem offiziellen Verkauf der Feuerwerkskörper zum anstehenden Jahreswechsel kam es am Wochenende zu wiederholten Meldungen gezündeter Knaller. Auch wenn allen die Tatsache bekannt ein dürfte, dass ein Abbrennen von Silvesterfeuerwerk erst am 31.12.24 zulässig ist, kommt es vorher zu Verstößen. Im Rahmen der Möglichkeiten versucht die Polizei zwar dies zu unterbinden, kann jedoch nicht gänzlich verhindert werden. Die Polizei reagiert zwar auf Meldungen der Bürger, kann jedoch nicht den gesamten Bereich abdecken und die mit dem Abbrennen einhergehenden Ruhestörungen verhindern. Insbesondere weil eine Lokalisierung meist unmöglich ist. Dennoch bittet die Polizei um Rücksicht und weist nochmals eindringlich auf die Gefahren hin. Als unschönes Beispiel dient in diesem Fall u.a. der Brand in der Fußgängerzone.
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