POL-HK: 1. Wietzendorf/Soltau, Verkehrsunfälle infolge Alkohol 2. Überladen ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Heidekreis (ots)
1. Zweimal VU infolge Alkohol
Am Sonntag befuhr in den frühen Morgenstunden ein 39-jähriger Wietzendorfer die Kreisstraße 45 aus Richtung Rodehorst kommend in Richtung Kreisgrenze. Im Bereich einer Kurve kommt der Fahrzeugführer alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab, kollidiert mit einem Straßenbaum und entfernt sich anschließend vom Unfallort. Der Fahrzeugführer konnte wenig später durch Polizeibeamte an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,69 Promille. Der Fahrzeugführer wurde aufgrund seines Verletzungsbildes und der vorliegenden Alkoholisierung dem Heidekreis Klinikum in Soltau zugeführt. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Der Sachschaden wird nach derzeitigem Ermittlungsstand auf ca. 30.000 Euro geschätzt. Alkohol war auch am frühen Samstagabend ursächlich für einen Verkehrsunfall in Soltau. Ein 76-jähriger Fahrzeugführer kollidierte beim Abbiegen von der Carl-Benz-Straße auf die Celler Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Glücklicherweise wurde bei dem Zusammenprall beider Fahrzeuge niemand verletzt. Im Verlauf der Unfallaufnahme nahmen die Beamten bei dem 76-Jährigen aus Neuenkirchen Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,04 Promille. Eine Blutprobenentnahme, die Beschlagnahme des Führerscheins sowie die Einleitung eines Strafverfahrens waren die Folge.
2. Überladen ohne FE
Am Samstagnachmittag kontrollierten Polizeibeamte aus Soltau in der Ortschaft Harmelingen ein Fahrzeuggespann bestehend aus Pkw und Anhänger, was augenscheinlich überladen war. Zudem ergab die Kontrolle, dass der 24jährige Fahrzeugführer aus Soltau nicht über die ausreichende Fahrerlaubnis verfügte. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet. Nachdem ein Bekannter mit erforderlicher Fahrerlaubnis vor Ort erschien und die Ladung umverteilt werden konntet, wurde die Weiterfahrt gestattet.
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