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POL-STD: Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr nur Einschränkungen erlaubt - Landkreis, Polizei und Feuerwehr geben Hinweise Tipps

POL-STD: Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr nur Einschränkungen erlaubt - Landkreis, Polizei und Feuerwehr geben Hinweise Tipps
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Stade (ots)

Auch wenn in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher durch den Bund verhängt wurde, gehen die Behörden davon aus, dass noch Altbestände bzw. illegal importierte Knall- und Feuerwerkskörper im Umlauf sind und gezündet werden.

Außerdem ist im Landkreis Stade an bestimmten Orten ein Feuerwerk, d.h. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes in der Fassung vom 10.09.2002 (BGBl. I Seite 1328) in der zurzeit gültigen Fassung, sowie das Mitführen der genannten Gegenstände, untersagt. (siehe Anlage)

Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.

Damit der Jahreswechsel 2020/2021 nicht zur "arbeitsreichsten Nacht" für die Einsatzkräfte der heimischen Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das Ordnungsamt des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des Landkreises Stade trotz der in diesem Jahr geltenden Einschränkungen einige Sicherheitstipps zusammengestellt:

   -           Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch 
               für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung 
               geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe 
               sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht 
               getragen werden.
   -	Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor 
Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare
Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
   -	Sie sollten Ihres und benachbarte Gebäude genau beobachten. 
Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich entfernt 
werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
   -             Die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise 
                 eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau 
                 durchlesen.
   -	Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen 
nur im Freien mit Schutzabständen (Kategorie F1: 1 m; Kategorie F2: 8
m) zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten 
Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.
   -	Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch 
einmal anzünden.
   -	Beim Anzünden verwendet man am besten so genannte 
"Sturmfeuerzeuge".
   -	Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt 
werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und 
Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 
05:00 Uhr, verschossen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang 
die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade (als Anlage 
beigefügt). Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen 
Gebäuden und Anlagen, wie z. B. Reetdach- und Holzhäusern ein 
Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten ist.
   -              Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr
                  wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten 
                  Ausland! Das dort auf Märkten angebotene 
                  Feuerwerks-Sortiment entspricht zumeist nicht den 
                  deutschen Sicherheitsstandards und kann gefährliche
                  Folgen für Gesundheit und Leben von Benutzern und 
                  Unbeteiligten haben.

Alle in Deutschland im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper werden vom Bundesamt für Materialwirtschaft und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen und mit einer speziellen Kennzeichnung (BAM-Kennzeichnung) sowie einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis versehen. Bei den im Ausland erhältlichen Feuerwerkskörpern fehlt in der Regel eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.

Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. In solchen Fällen stellt der Zoll die Feuerwerkskörper sicher und leitet gegen den Einführer ein Ermittlungsverfahren ein.

Die chemischen Substanzen in Feuerwerkskörpern sind sehr empfindlich bezüglich Reibung, Schlag, Elektrostatik und Wärme. Bei einer Manipulation können gefährliche Reaktionen und Explosionen auftreten. Oft sind schwere Verletzungen oder Tod die Folge. Ein Öffnen oder Verändern der Produkte (ohne behördliche Erlaubnis) stellt außerdem eine Straftat dar.

   -	Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar 
nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
   -	Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf 
Personen schießen.
   -	Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen 
lassen und dabei beaufsichtigen.
   -	Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann 
erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so 
gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf 
insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen 
kann.
   -          An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt, 
              schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für 
              "Schalldämpfung" (Türen, Fenster und Jalousien 
              schließen) sorgen.
   -              Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige 
                  Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen 
                  Feuerwerks- und Knallkörper nicht in 
                  lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe 
                  von Krankenhäusern, Alters-, Kinder- und 
                  Erholungsheimen abgeschossen werden.
   -	Bitte beachten Sie, dass das Land Niedersachsen aus 
Brandschutzgründen ein Verbot für das Aufsteigen lassen von 
Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone oder Skylaternen oder 
Kong-Ming-Laternen) erlassen hat.

Die Notrufnummer für die Feuerwehr/Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Stade, übermittelt durch news aktuell

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